Steuer & Recht

Abmahnen notwendig

Private E-Mails sind kein Grund für fristlose Kündigung


München (p). Für viele Arbeitnehmer sind private E-Mails am Arbeitsplatz eine willkommene Abwechslung. Selten jedoch bedenken sie, wie leicht durchschaubar die Kommunikation via Internet ist. Grundsätzlich entscheidet der Chef, ob und in welchem Umfang der Arbeitnehmer private E-Mails verschicken darf. „Bei dienstlichen Mails, steht es dem Arbeitgeber frei, diese zu lesen – denn sie zählen zur Geschäftspost“, erläutert Anne Kronzucker, Rechtsexpertin der D.A.S. Versicherung. Private Mails hingegen darf er nicht lesen – selbst wenn sie über die elektronische Firmenpost laufen. Hier schränken Datenschutz und Fernmeldegeheimnis die Rechte des Arbeitgebers ein. Auch Systemadministratoren können belangt werden, wenn sie unerlaubt Post öffnen. Wer trotz eines Verbotes private E-Mails schreibt, riskiert im Normalfall eine Abmahnung. Erst beim zweiten Verstoß darf der Arbeitgeber unter Umständen eine Kündigung aussprechen. Aber selbst wenn der Arbeitgeber die privaten Mails erlaubt hat, uneingeschränkt ist das Schreiben privater E-Mails in fast keinem Betrieb erlaubt. Die Spielregeln sind häufig in Betriebsvereinbarung genau festgelegt.



Artikel vom 21.12.2006
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