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10 Jahre Sonntagsbrötchen


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Helmut Bernard, der ehemalige „Semmel-Rebell“

Hildburghausen/Coburg (p). Frische Brötchen am Sonntag – was heute vielerorts selbstverständlich ist, musste der fränkisch-thüringische Bäcker Helmut Bernard vor zehn Jahren politisch und juristisch hart erkämpfen. Vor allem Kollegen gingen gerichtlich gegen den „Semmel-Rebell“ vor, weil er trotz Verbots verkaufte und damit ihre Sonntagsruhe störte. „Die Zeit war damals einfach reif dafür“, sagt der 45-Jährige heute. Zum 1. November 1996 änderte Bonn das Bäckerzeitarbeitsgesetz. „Auch die, die damals gegen uns waren, machen heute ein gutes Geschäft.“

Davon ist auch der Zentralverband des Deutschen Bäckerhandwerks überzeugt. „Wir ermuntern unsere Mitglieder, sonntags zu öffnen“, berichtet Statistik-Experte Frank Rennebarth. Parkplätze müssten aber vor der Tür sein, sagt Sigurt Jäger, Betriebsberater beim Verband des Rheinischen Bäckerhandwerks. Am richtigen Standort und mit nicht zu vielen Konkurrenten in der Nähe lasse sich sonntags „gut Geld verdienen“, versichert Jäger. „Sonst macht es eben ein anderer.“ „Semmel-Rebell“ Bernard setzte sich im April 1995 erstmals über das damals noch geltenden Verkaufsverbot an Sonntagen hinweg. Brötchen und Gebäck verkauften sich prächtig, bis die Polizei dem Spuk ein Ende setzte – nach 47 Minuten. Beim zweiten Mal waren es noch 25 Minuten. Der „Rebell“ ließ sich nicht schocken, griff in die Trickkiste und gründete den „Verein des gemütlichen Sonntagsfrühstücks“. Brötchen gab es nur noch gegen Mitgliedsausweis – Jahresbeitrag: Eine Mark.

Als Bernard am 3. November erstmals legal an einem Sonntag verkauften durfte, kamen doch wieder Polizisten in seine Bäckerei – diesmal aber als Kunden.

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