Unternehmensführung
Motto:„Wo kann ich unterschreiben?“
Ein nicht sorgfältig „analysierter“ oder klar gefasster Mietvertrag kann eine Zeitbombe darstellen / Von Ulrich Stökle
Hand aufs Herz: Wenn sich Ihr Geschäft nicht in der eigenen Immobilie befindet, dann haben Sie Ihr Ladenlokal höchstwahrscheinlich gemietet. Und was können Sie über den dazu gehörenden Mietvertrag sagen? Sind Ihnen alle wichtigen Regelungen geläufig, die in diesem Schriftstück vereinbart wurden? Sind Ihnen die Rechte, die Pflichten und auch die Gefahren für Sie als Mieter bekannt? Oder liegt dieser Vertrag seit dem Zeitpunkt der Unterschrift verstaubt in der Schublade? Wenn Sie Ihren Mietvertrag nach dem Prinzip – „Wo kann ich unterschreiben? Schnell, schnell, ich muss mir diesen Standort sichern!“ – abgeschlossen haben, sollten Sie folgende möglichen Zeitbomben überprüfen:
Ihr monatlich erzielter Umsatz und der Ertrag Ihrer Bäckerei ist natürlich an die Laufzeit des Mietvertrages gebunden. Wenn der Vertrag endet, stehen Sie unter Umständen auf der Straße. Im schlimmsten Fall müssen Sie sich dann von den Kunden verabschieden, Ihr Personal entlassen und den Laden schließen. Für welchen Zeitraum haben Sie Ihr Geschäft gegen so etwas abgesichert? Haben Sie alles im Griff? Wie lange läuft denn der Vertrag noch? Kann es passieren, dass Sie wichtige Optionszeitpunkte zur Verlängerung verschlafen? Haben Sie auch die kleinsten Details ausgehandelt, die zum Zeitpunkt der Unterzeichnung noch völlig unbedeutend waren? Oder trifft es Sie heute auf dem falschen Fuß, dass Sie mit Ihrer Unterschrift selbst zugestimmt haben, der Eigentümer könne die Miete nach fünf Jahren um zehn Prozent erhöhen? Ärgern Sie sich über sich selbst, dass Sie im Kleingedruckten ein paar ganz gemeine Nebenkosten übersehen haben, die Ihnen jetzt monatlich teuer zu stehen kommen?
Dass ein Mietvertrag nicht auf dem optimalen und aktuellen Stand ist, weiß man in vielen Fällen sogar.
Aber überraschend viele „Unternehmer“ winken ab, wenn sie auf mögliche Risiken hingewiesen werden. Die Begründung lautet dann lapidar: „Den Hausbesitzer und Vermieter kenne ich gut! Genau genommen bräuchten wir gar keinen Vertrag! Es funktioniert auch so!“
Eine solche Haltung ist natürlich nicht nur kurzsichtig. Für einen Unternehmer, der Mitarbeiter hat und für deren Arbeitsplätze verantwortlich ist, ist sie geradezu fahrlässig. Auch dann, wenn der Vermieter tatsächlich ein Duzfreund ist. Wie schnell können aus Freundschaften Feindschaften werden, wenn Probleme auftauchen! Wie schnell können Freundschaften beendet sein, gerade weil man für den möglichen Streitfall keine klaren Vereinbarungen geschlossen hat! Wie schnell können die Personen eines Vertrages wechseln! Was tun, wenn Ihnen ein Nachfolger nicht mehr so gewogen ist? Dann wäre es nützlich, wenn in Verträgen alles bis ins Letzte festgelegt worden wäre. Nicht umsonst heißt es: Papier ist geduldig.
Mal abgesehen von finanziellen Katastrophen können sich natürlich auch kleinste Problemchen hochschaukeln. Stellen Sie sich zum Beispiel einmal folgenden Ablauf vor:
Eine Klausel im Mietvertrag verpflichtet den Mieter, im Winter Schnee zu räumen – Geht zwar nicht, denn auch im Winter muss der Mieter morgens backen und nicht räumen – Aber egal, diese Kleinigkeit wird übergangen und der Vertrag wird trotzdem unterschrieben – An einem kalten Wintermorgen stürzt eine Passantin vor der Bäckerei – Komplizierter Bruch, Verfahren, Schmerzensgeld! So kann aus einer Mücke ein Elefant werden. Und was dann? Sind Sie dann immer noch sicher, dass der Vermieter Ihr Freund bleibt?
Wenn Sie in diesem Bereich Versäumnisse bemerken, ist zum Glück noch nicht alles zu spät: Grundsätzlich kann man jederzeit versuchen, nach zu verhandeln. Sie sollten mit dem Eigentümer Kontakt aufnehmen. Aber verlieren Sie keine Zeit. Rufen Sie ihn an und vereinbaren einen Termin. Wenn möglich, schon heute!
Weitere Informationen:
ulrich.stoekle@t-online.de
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