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Zwei Prozent Transfettsäuren


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Aktuell

Pflanzliche Speiseöle sollen ab 2008 höchstens zwei Prozent Transfettsäuren enthalten dürfen. Dies schlägt das Bundesamt für Gesundheit (BAG) vor. Damit schließt sich die Behörde an das in Dänemark geltende Recht an, wonach 100 g Öl oder Fett nicht mehr als 2 g Transfettsäuren erhalten darf. Die EU legt noch keine Grenzwerte für die als gesundheitsschädlich geltenden Transfette vor. Transfettsäuren entstehen u.a. bei der industriellen Härtung von Pflanzenfetten und finden sich vor allem in Fertiggerichten, Frittierfetten, Süßigkeiten und Blätterteigen und finden sich auf der Verpackung unter den Begriffen „teilgehärtete“ oder „gehärtete“ Fette.

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