ABZ - Das Fachportal für Bäcker

Verschiedene Positionen


Anzeige

Aktuell

Erbschaftssteuer-Reformkonzept umstritten

Berlin (p). „Das Reformkonzept zum Erbschaftssteuer- und Bewertungsrecht ist aus der Sicht des Handwerks ein richtiger Ansatz, um Betriebsübergaben zu erleichtern, erklärt Otto Kentzler, Präsident des Zentralverbandes des Deutschen Handwerks (ZDH). „In der Kombination aus Bewertungsabschlag, persönlichen Freibeträgen und vereinfachtem Bewertungsverfahren kann es gelingen, die Rahmenbedingungen für Betriebsübergaben deutlich zu verbessern.“

Der vom Bundeskabinett auf den Weg gebrachte Gesetzesentwurf stelle dabei eine Klarstellung in einem für Handwerk und Mittelstand wichtigen Punkt dar: Der Ausgestaltung des betrieblichen Abzugsbetrags in Höhe von 150.000 Euro.

Mit dem nun auf 85 Prozent angesetzten Abzugsbetrag kann ein Betriebsvermögen im Wert von 1 Mio. Euro von Erbschaftssteuerbelastungen verschont werden – nach Berücksichtigung des Bewertungsabschlags und des betrieblichen Abzugsbetrags. Persönliche Freibeträge sind dabei noch nicht genutzt. „Das folgende Gesetzgebungsverfahren sollte Raum für weitere fachliche Nachjustierungen lassen, vor allem bei der betrieblichen Haltefrist sowie der Definition des Betriebsvermögens,“ so Kentzler.

Doch für Präsident Ludwig Georg Braun vom Deutschen Industrie- und Handelskammertages (DIHK) handelt es sich bei der Erbschaftsteuerreform um „Etikettenschwindel“. Für den vorliegenden Entwurf zum Erbschaftsteuergesetz werde nach seiner Meinung mit dem Hinweis geworben, dass er alle Kleinst- und Kleinunternehmer verschone. Doch werde die Übernahme eines Unternehmens ab der Vermögensgrenze von 5 Mio. Euro sehr risikoreich. Für den Junior sei es manchmal sicher einfacher, dem Vater die Firma abzukaufen, um die 15-jährige Verpflichtung zu umgehen.

Auch interessant

Pleiten-Rückgang schwächt sich ab

Die Zahl der Firmenpleiten in Deutschland geht 2007 infolge des starken Aufschwungs deutlich zurück. mehr...

Weitere Artikel aus Fokus vom 13.12.2007:

Anzeige