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Urteil gegen Schmuddel-Bäcker rechtskräftig

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Mangelndes Hygienebewusstsein kostete kürzlich einer Münchner Großbäckerei ein Bußgeld in Höhe von 22.000 Euro. Verhängt wurde die Strafe vom Münchner Schöffengericht, das damit die mehrmaligen Vorwürfe der Lebensmittelkontrolleure bestätigte. Diese hatten aufgrund der ekelerregenden hygienischen Zustände in der Backstube die darin hergestellten Lebensmittel als gesundheitsschädlich eingestuft und die Staatsanwaltschaft eingeschaltet.

Angeklagt waren ein 83-jähriger Bäckermeister als Firmenchef und dessen 59-jähriger Sohn. Die Bäckerei, die mit elf Filialen und 140 Angestellten einen Jahresumsatz von rund vier Millionen Euro erwirtschaftet, wird von Vater und Sohn geführt. Bereits Anfang 2008 hatten die Kontrolleure in der Produktionsstätte erhebliche Mängel festgestellt. Bei der Nachkontrolle bestätigten sich die Mängel erneut. Das führte nach Verhandlungen vor dem Amtsgericht zu einem Bußgeld in Höhe von 10.000 Euro.

Doch das alteingesessene Unternehmen durfte weiter arbeiten, denn eine Gefahr für die Gesundheit hatten Kontrolleure nicht bestätigt. Im September 2009 wurde erneut kontrolliert. Diesmal bezeichneten sie die Verhältnisse als „gesundheitsgefährdend“. Es sollen sich unter anderem Schwarzschimmel an den Fliesen, tote und lebende Kakerlaken, Mäusekot, abgenagte Isolierungen, Lackabsplitterungen an den Maschinen, Zigarettenkippen und schmierige Beläge am Boden gefunden haben.

Vor Gericht sah sich der Junior-Chef Johan Karl H. in dem patriarchalisch geführten Betrieb, in dem viel zu wenig Personal beschäftigt werde, als nicht in der Verantwortung stehend. Der Seniorchef Johann H. behauptete, bereits 200.000 Euro in die Renovierung investiert zu haben. Gegen das Urteil des Amtsgerichts, das für den Junior-Chef 6000 Euro und für den Senior-Chef 18.000 Euro Strafe aussprach, legten beide Angeklagten Einspruch ein.

Vor dem Münchner Landgericht sollte nun über die Berufungen des Junior und der Staatsanwaltschaft verhandelt werden. Doch kurz vor dem festgelegten Verhandlungstermin akzeptierten die Bäcker die Strafe.

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