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Spielraum bei Messgeräten wird erweitert / Privatisierung des Eichwesens angedacht
Berlin (rgb). Können Sie sich vorstellen, für drei Tonnen Mehl zu bezahlen, aber 30 kg nicht geliefert zu erhalten? Wie von der Verbraucherzentrale Bundesverband bekannt gegeben wurde, arbeite das Bundeswirtschaftsministerium derzeit an einem Gesetzentwurf, der fehlerhafte Angaben bei Messgeräten erlaube. Dabei handele es sich um eine Umsetzung einer EU-Richtlinie, die mit den neuen Regeln Kontrollkosten bei Herstellern und Anwendern der Geräte senken soll. Wie Prof. Dr. Edda Müller, Vorsitzende der Verbraucherzentrale Bundesverband erläuterte, betrug die Toleranzgrenze bisher 0,2 Prozent, sie soll jetzt aber auf ein Prozent angehoben werden. Sie bezog sich u. a. auf eine Fernsehsendung des ARD-Magazins Kontraste, die die geplante Gesetzesänderung auf die Mineralölindustrie umgerechnet hatte. Danach würde bei gezielter Ausnutzung der neuen Toleranzwerte allein den Ölkonzernen in Deutschland Mehreinnahmen von jährlich 660 Millionen Euro einbringen.
Wie Edda Müller weiter erklärte, sei beabsichtigt, das Mess- und Eichwesen zu privatisieren. Den Mess- und Eichämtern obliege dann nur noch die Überwachung der privaten Messfirmen. Auf NRW bezogen gibt es erste Berechnungen, die besagen, dass 85 % der bisher hoheitlichen Aufgaben privatisiert werden könnten. Damit entstünden neue Kosten, denn die bisherigen Eichämter arbeiteten ohne Gebührenbescheide, was von den privaten Unternehmen nicht zu erwarten sei.
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