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Stuttgart (mfi). Die Tarifgemeinschaft Christlicher Gewerkschaften für Zeitarbeit und Personalserviceagenturen (CGZP) ist nicht tariffähig. Die geschlossenen Verträge sind unwirksam. Das hat das Bundesarbeitsgericht entschieden. Beteiligten Zeitarbeitsfirmen drohen saftige Nachzahlungen. Da die Verträge nicht gelten, haben Leiharbeiter Anspruch auf den gleichen Lohn, den die Stammbelegschaft erhält. Zudem könnten auf die Firmen Nachzahlungen für die Renten-, Arbeitslosen- und Krankenversicherung zukommen. Nachzahlungen drohen auch Arbeitgebern. Denn: Geht die Zeitarbeitsfirma pleite, haftet der „Entleiher“. „Ich gehe davon aus, dass die Entscheidung im Bäckerhandwerk allenfalls Einzelfälle betrifft“, sagt Ute Sagebiel-Hannich. Die Geschäftsführerin des Innungsverbandes Baden betont: „Betroffene Zeitarbeitsfirmen und Arbeitgeber müssen sich warm anziehen.“
K & U senkt Löhne im Verkauf
„Wertschöpfung durch Wertschätzung“, unter diesem Motto hat die K & U-Bäckerei in Sachen Aus- und Weiterbildung schon mehrfach für positive Schlagzeilen gesorgt. mehr...