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Seriöse zeigen den Dienstausweis

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Aufsichtspersonen der BGN können unangemeldet Zutritt verlangen

Mannheim (p). Immer wieder versuchen „schwarze Schafe“, angeblich im Auftrag der Berufsgenossenschaft (BGN), ein schnelles Geschäft zu machen. Misstrauen ist geboten, wenn jemand „im Auftrag der BG“ einen Verbandkasten, eine Vorschriftensammlung oder einen speziellen Service anbietet, vielleicht noch mit dem Hinweis auf neue Gesetze und Verordnungen oder drohende Strafen. Deshalb geht die BGN nun in die Offensive und gibt einen Überblick, wer wirklich Besucher der BGN in Sachen „Arbeitsschutz“ ist.

Aufsichtspersonen der BGN haben ein gesetzlich verankertes Recht, Unternehmen während der Betriebs- und Geschäftszeiten zu besichtigen. Ihren Besuch anmelden müssen sie grundsätzlich nicht. Die Aufsichtspersonen der BGN sind Fachleute, die in Arbeitsschutzfragen beraten. Wer Zweifel hat, dass der Besucher tatsächlich BGN-Aufsichtsperson ist, lässt sich den Dienstausweis zeigen.

Seriöse Besucher in Sachen Arbeitsschutz sind auch die Mitarbeiter externer arbeitsmedizinischer und sicherheitstechnischer Dienste, die im Auftrag des ASD/BGN tätig sind. Der ASD/BGN ist der arbeitsmedizinische und sicherheitstechnische Dienst der BGN. Dieser teilt seinen Mitgliedern schriftlich mit, welcher externe Dienstleister zuständig ist. Die Dienstleister melden sich in aller Regel vorher schriftlich oder telefonisch an und vereinbaren einen Termin.

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