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Aktuell
Brüssel (p). Die Europäische Kommission hat ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland eingeleitet. Die Kommission wirft Deutschland vor, die Richtlinie zur Festlegung eines allgemeinen Rahmens für die Verwirklichung der Gleichbehandlung in Beschäftigung und Beruf nicht in vollem Umfang umgesetzt zu haben. Kritik daran übt Hanns-Eberhard Schleyer, Generalsekretär des Zentralverbandes des Deutschen Handwerks (ZDH): „Das von der Europäischen Kommission eingeleitete Vertragsverletzungsverfahren zeugt von einer wirtschaftsfeindlichen Regulierungswut. Das Verfahren zielt gerade auf die wenigen Regelungen ab, die den Arbeitgebern ein Mindestmaß an Rechtsicherheit bringen, zum Beispiel die Herausnahme des Kündigungsschutzes, die Befristung von Schadensersatzansprüchen sowie die Richtigkeitsgewähr von Tarifverträgen.“
Probleme mit Krediten
Immer mehr deutsche Firmen bekommen die restriktivere Kreditvergabe vieler Banken als Folge der Finanzkrise zu spüren. mehr...