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Radikales Rezept?

Caroline und Tino Nitzsche präsentieren ihren „Blätterteig mit Nougat“, wegen dem eine Kundin Anzeige bei der Polizei erstattet hatte. Foto: Salden+
Caroline und Tino Nitzsche präsentieren ihren „Blätterteig mit Nougat“, wegen dem eine Kundin Anzeige bei der Polizei erstattet hatte. Foto: Salden

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Verdacht

Nach einer anonymen Anzeige wegen Blätterteig-Windmühlen „in Hakenkreuzform“ hat die Polizei gegen eine Bäckerei ermittelt.

Bäckermeister Tino Nitzsche aus Claußnitz-Markersdorf im Landkreis Mittelsachsen ist sichtlich erleichtert. Anfang Mai hat ihm die Staatsanwaltschaft Chemnitz mitgeteilt, dass das Verfahren gegen ihn eingestellt worden sei. Seit Februar hatte die Polizei gegen den 37-Jährigen ermittelt. Der völlig absurde Vorwurf: Der Bäckermeister produziert und verkauft Backwaren „in Hakenkreuzform“ – nicht nur im Landkreis Mittelsachsen ist dies beileibe kein „Kavaliersdelikt“.

Was war geschehen? Eine Kundin hatte am Verkaufsmobil der Bäckerei ein vermeintliches „Hakenkreuz“ entdeckt und anonym die Polizei alarmiert. Die Kriminalpolizei rückte zum „Tatort“ aus, fotografierte das Fahrzeug von allen Seiten und natürlich das „rechtsradikale Gebäck“ – eine traditionelle Blätterteig-Windmühle, die als „Blätterteig mit Nougat“ verkauft wird. Die Fahrerin informierte aufgeregt ihren Chef, der das Gehörte gar nicht glauben konnte. „Doch als die Polizei zweimal nachmittags in den Betrieb kam, um mich zu befragen, wurde die Sache doch ziemlich ernst, und ich hatte von diesem völlig absurden Vorwurf die Schnauze regelrecht voll“, blickt Nitzsche wütend zurück. Selbst Wolfgang Hesse, Geschäftsführer des Landesinnungsverbandes Saxonia, hatte lange an einen sehr üblen Streich geglaubt und konnte diesen deutschlandweit erstmals erhobenen Vorwurf kaum ernst nehmen – bis dem Handwerksmeister für Mitte April eine Vorladung zur Anhörung in der Polizeidirektion Chemnitz-Vorerzgebirge auf den Tisch flatterte.

Bei dieser Stellungnahme hat Geschäftsführer Hesse den jungen Bäckermeister, der bewusst auf einen Rechtsbeistand verzichtete, mit Rat und Tat unterstützt: Mit umfangreichen Recherchen im Internet und in der Fachliteratur konnten die „Verdächtigen“ belegen, dass die deutschlandweit verbreiteten Windmühlen, die auch als Windräder bezeichnet werden, eine typische Form von Blätterteiggebäcken sind. Sie werden je nach Belieben und Fantasie mit Pudding, Obst, Nuss- oder eben Nougatfüllung verfeinert. Zur Anschauung hatte Geschäftsführer Hesse als Muster derartige Blätterteig-Windräder aus der Backstube der Sächsischen Bäckerfachschule sowie aus anderen Bäckereien mitgebracht, um die verschiedenen Formen und Füllungen dieses Blätterteiggebäcks aufzuzeigen. Je nachdem, ob der Bäcker ein Links- oder ein Rechtshänder ist, entstehen so beispielsweise links- bzw. rechtsdrehende Windmühlen. Zudem, so argumentierte Wolfgang Hesse, gehören diese Windräder seit Jahrzehnten unverändert sowohl zur Gesellen- als auch zur Meisterausbildung.

Nach der Einstellung des Verfahrens Anfang Mai durch die Staatsanwaltschaft hofft Tino Nitzsche, dass dieser unseriöse Vorwurf, endlich ausgestanden ist. „Dennoch ist für mich völlig unverständlich, warum sich Polizei und Justiz über so viele Wochen mit diesem augenscheinlich völlig unsinnigen Tatbestand beschäftigen müssen.“

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