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EU-Kommission will vereinfachte Unternehmensbesteuerung im Binnenmarkt testen
Brüssel (p). Die Europäische Kommission will die Unternehmensbesteuerung für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) bei grenzüberschreitender Tätigkeit erleichtern. Die Kommission hat eine entsprechende Mitteilung an den Europäischen Rat zur Sitzlandbesteuerung für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) veröffentlicht. Zunächst sollte in einem fünfjährigen Pilotprojekt getestet werden, ob diese Regelung von den Unternehmen angenommen wird. Für ein solches Projekt hat sich der Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) seit langem in Brüssel eingesetzt.
Derzeit sehen sich Unternehmen mit bis zu 25 verschiedenen Steuersystemen konfrontiert, wenn sie grenzüberschreitend tätig werden wollen. Nach dem nun vorgelegten Kommissionsvorschlag soll die Ermittlung der Unternehmensgewinne nur noch nach den Landesvorschriften erfolgen, in dem ihre Muttergesellschaft bzw. Hauptverwaltung ansässig ist. Damit müssten nur noch die vertrauten Steuerregelungen des Heimatlandes angewendet werden.
Das Pilotprojekt erstreckt sich nicht auf die Körperschaftssteuersätze. Die beteiligten Mitgliedstaaten würden weiterhin den Teil des Gewinns, der auf ihr Gebiet entfällt, mit ihren unterschiedlichen Körperschaftssteuersätzen belegen. Nur die Steuerbemessungsgrundlage, die für die Festsetzung der steuerpflichtigen Gewinne verantwortlich ist, würde sich nach den Regeln des jeweiligen Sitzlandes richten.
Das vorgelegte Konzept einer Sitzlandbesteuerung bezieht sich zudem nur auf Unternehmen, die der Körperschaftsteuer unterliegen. Dagegen sollen Personenunternehmen nur in Ausnahmefällen an dem Projekt teilnehmen können, wenn die jeweils zuständigen Finanzbehörden die mit der Besteuerung verbundenen Fragen im Einzelfall geklärt haben.
Das von der Kommission vorgeschlagene Konzept basiert auf einer freiwilligen gegenseitigen Anerkennung der Steuervorschriften durch die jeweiligen Mitgliedsstaaten und wäre somit keineswegs verbindlich. Es liegt nun in der Entscheidung der einzelnen Mitgliedstaaten, ob sie die Sitzlandbesteuerung in Zusammenarbeit mit einem oder mehreren anderen Mitgliedstaaten erproben wollen.
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