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Niedrigeres Netzentgelt

Das Stromnetz ist überlastet, aber nicht rund um die Uhr. Davon können Bäcker profitieren. +
Das Stromnetz ist überlastet, aber nicht rund um die Uhr. Davon können Bäcker profitieren.

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Stromkosten

Viele Bäcker können nach einer gesetzlichen Regelung von individuellen Netzentgelten profitieren. Doch die Sache hat einen Haken.

Überlastet. Das sagen immer wieder Energiemanager über Deutschlands Stromnetze. Und es stimmt, ist aber nur die halbe Wahrheit. Überlastet sind die Stromnetze nicht 24 Stunden am Tag, sondern nur zu bestimmten Tages- und Jahreszeiten, sagen andere Experten. Und sie verweisen auf eine gesetzliche Regelung, nach der Netzbetreiber den Endverbrauchern ein niedrigeres Netzentgelt einräumen müssen, wenn diese zu bestimmten Zeiten weniger Strom ziehen. Nach Paragraph 19, Absatz 2, der Stromnetzentgeltverordnung (StromNEV), können mittelständische Betriebe wie Bäckereien, ein individuelles Netzentgelt beantragen. Haken: "Der Antrag ist extrem kompliziert", sagt die Energieberaterin Andrea Stanzel.

Die Expertin spricht von „Rechenaufgaben und Papierkrieg“, betont aber: „In den meisten Fällen lohnt es sich.“ Voraussetzung für einen Antrag ist, dass der Betrieb es schafft, seinen Stromverbrauch im sogenannten Hochlast-Zeitfenster des Netzbetreibers deutlich zu reduzieren. Die Vorgabe: mindestens um 30 Prozent. Stanzel verdeutlicht den möglichen Effekt am Beispiel eines Netzbetreibers, der im Winter ein Hochlast-Zeitfenster zwischen 16.45 und 19.30 Uhr ausweist. „Ein Kunde, der einen Spitzenwert von 70 kW erreicht und auf 32 kW verringert, kann rund 3000 Euro im Jahr einsparen“, sagt sie.

Stanzel empfiehlt, den möglichen Einspareffekt vorab kalkulieren zu lassen. Denn für die Antragsbearbeitung verlangt die Bundesnetzagentur 500 Euro Gebühr – egal, ob der Antrag angenommen oder abgelehnt wird.

Wenn der Antrag durchgeht, heißt das aber, dass es sich „nicht um eine Erstattung für vergangene Zeiträume, sondern quasi ein Versprechen in die Zukunft handelt“, erklärt die Expertin aus Wunstorf. „Der Betrieb gibt ein Versprechen, und das muss er halten.“ Ansonsten gelte es, wieder das standardmäßige Netzentgelt zu bezahlen. Bäcker stehen vor der Herausforderung, ihre Produktionsabläufe so umzusteuern, dass zu bestimmten Uhrzeiten nicht alle Maschinen und Anlagen gleichzeitig hochgefahren werden.

In Kraft ist die gesetzliche Regelung seit Anfang des Jahres. Nach wie vor allerdings gebe es bei den Netzbetreibern unterschiedliche Auffassungen, was die Abwicklung anbetrifft, moniert die Energieberaterin. Teilweise machen die Netzbetreiber den Endverbrauchern die Antragstellung „recht schwer“. Andrea Stanzel: „Hier fehlen klare Regelungen seitens der Bundesnetzagentur.“

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