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Aktuell
Unternehmensteuerreform auf der Zielgeraden / Thesaurierungsrücklage umstritten
Berlin (p). Nach jahrelanger Debatte über Ziele und Ausgestaltung einer Unternehmensteuerreform befindet sich das Gesetzgebungsverfahren dieser Reform auf der Zielgeraden, so der Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZdH) in einer Pressemitteilung.
Jedoch bedürfe es in den nächsten Wochen noch entscheidender Änderungen, damit die Reform für weite Teile des Mittelstands nicht ins Leere läuft. Änderungen bedürfe es insbesondere hinsichtlich der Einführung der sog. Thesaurierungsrücklage. Im Betrieb belassene Gewinnanteile sollen durch dieses Instrument mit einem Steuersatz von rd. 30 Prozent besteuert werden. Die Regelung sieht jedoch auch vor, dass der Steuerpflichtige Entnahmen aus seinem Betrieb vorrangig aus der Thesaurierungsrücklage aufzulösen hat, mit der Folge einer Nachversteuerung in Höhe von 25
Das von Seiten der Finanzverwaltung vorgebrachte Argument, eine veränderte Verwendungsreihenfolge sei administrativ nicht umsetzbar, entspricht nicht den Tatsachen. Auch im Falle einer veränderten Verwendungsreihenfolge werden zwei Kapitalkonten erforderlich sein: Ein Kapitalkonto für vollständig versteuertes Altkapital sowie ein Konto je Personenunternehmer für die Thesaurierungsrücklage. Diese Konten sind jedoch auch in der derzeitigen Ausgestaltung des Regierungsentwurfs erforderlich. Zusätzlich administrativer Aufwand – weder für den Steuerpflichtigen noch für die Finanzverwaltung – ist daher überhaupt nicht erkennbar.
Für Betriebe, die von der Thesaurierungsrücklage keinen Gebrauch machen wollen bzw. können, verbleibt es – völlig unabhängig von der Frage der Verwendungsreihenfolge – ohnehin bei nur einem Kapitalkonto, das die Bewegung des bilanziellen Eigenkapitals aufzeichnet.
Um die Vorschrift nicht vollends ins Leere laufen zu lassen, wäre auch eine teilweise Änderung in der Verwendungsreihenfolge denkbar. So könnte z.B. ein jährliches Volumen von rd. 100.000 Euro an frei verwendbaren Entnahmen eingeräumt werden. Nur so könne sichergestellt werden, dass die ganz überwiegende Mehrheit der Personenunternehmer ihre notwendigen Entnahmen, die sie zum persönlichen Verzehr benötigen, auch in den Jahren, in denen sie nicht über ausreichende Gewinne verfügen, ohne die Konsequenz der Nachversteuerung tätigen können.
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Die von der Regierungskoalition geplanten Mindestlöhne bergen nach Einschätzung des Deutschen Industrie- und Handelskammertages (DIHK) zahlreiche Gefahren. mehr...