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„Gemeinsame Deutschen Arbeitsschutzstrategie“

Die Arbeits- und Sozialminister der Länder haben auf ihrer 84. Konferenz (ASMK) erstmals nationale Arbeitsschutzziele für den Zeitraum 2008 bis 2012 beschlossen.

Im Rahmen der „Gemeinsamen Deutschen Arbeitsschutzstrategie“ wollen Bund, Länder und Unfallversicherungsträger verstärkte Anstrengungen unternehmen, um die Schwere und die Zahl der Arbeitsunfälle in Deutschland zu reduzieren und die damit zusammenhängenden Kosten zu verringern. Schwerpunkte der Strategie sollen die Reduzierung von Muskel- und Skelett-Belastungen und -Erkrankungen sowie die Verringerung der Häufigkeit und Schwere von Hauterkrankungen sein.

Die Arbeitsschutzstrategie soll gesetzlich abgesichert werden. Das Bundesarbeitsministerium (BMAS) wird im Rahmen der geplanten Organisationsreform der gesetzlichen Unfallversicherung dazu die notwendigen Gesetzesänderungen vorlegen.

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