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Handel und Handwerk: Gemeinsame Kritik am Antidiskriminierungsgesetz
Berlin (p). Die Regelungen des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes stoßen bei Handwerk und Einzelhandel auf scharfe Kritik. Insbesondere auf die Übererfüllung der EU-Vorgaben im zivilrechtlichen Bereich reagieren die beiden Verbände mit großem Unverständnis. Dazu erklären die Präsidenten des Zentralverbandes des Deutschen Handwerks (ZDH), Otto Kentzler, und des Hauptverbandes des Deutschen Einzelhandels (HDE), Hermann Franzen:
Das neue Gleichbehandlungsgesetz entspricht nicht der im Koalitionsvertrag festgeschriebenen Verpflichtung, die innerstaatliche Umsetzung von Richtlinien auf das tatsächlich Notwendige zu beschränken. Anstelle einer maßvollen 1:1 Umsetzung europäischer Vorgaben, soll das alte Antidiskriminierungsgesetz, das vor der Bundestagswahl zu Recht gescheitert war, fast inhaltsgleich übernommen werden. Der Entwurf geht weit über die europäischen Richtlinienvorgaben hinaus. Er schafft neue bürokratische Lasten, entgegen aller politischen Zusicherungen. Er ist das falsche Signal an den Mittelstand und für die Zukunft. Er zerstört nachhaltig Vertrauen.
Völlig unverständlich ist das Festhalten an einem eigenständigen Klagerecht für Betriebsräte oder Gewerkschaft selbst gegen den Willen der Betroffenen. Dieses faktische Verbandsklagerecht ist strikt abzulehnen. Es wird von keiner europäischen Richtlinie gefordert und vor allem nicht zum Betriebsfrieden beitragen. So werden gütliche Einigungen zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgebern künftig erheblich erschwert.
Durch die Gewährung von Ansprüchen über die europäischen Vorgaben hinaus provoziert der Gesetzgeber eine Klageflut .
Bestrafung ist oft zu mild
Der Bundesverband der Lebensmittelkontrolleure Deutschlands hat die Einrichtung von Staatsanwaltschaftsstellen mit dem Schwerpunkt Lebensmittelrecht gefordert. mehr...