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Fokus
Untersuchungsämter haben wohl die Kennzeichnung von Allergenen im Blick
Die richtige Kennzeichnung von Fertigpackungen – hier besonders mit Blick auf die vollständige Angabe der in den Backwaren enthaltenen allergieauslösenden Zutaten – steht wohl im Fokus der Untersuchungsämter. Darauf macht die Geschäftsführerin des Bäckerinnungsverbands Baden, RA Ute Sagebiel-Hannich, aufmerksam.
Sie betreut einen Bäcker aus dem Raum Freiburg, dem vom dort zuständigen Chemischen und Veterinäruntersuchungsamt (CVUA) die unvollständige Angabe der enthaltenen allergieauslösenden Zutaten vorgeworfen wird. Bei einer Probe von Backwaren aus dem Weihnachtssortiment in Fertigpackungen wurden Bestandteile von Lupinen nachgewiesen und der Bäcker konnte sich erst nicht erklären, von welchen Zutaten diese stammen könnten. Wie sich dann herausstellte, kamen die Lupinen über das verarbeitete Backmittel in das Gebäck.
In Backmitteln und Backvormischungen wird die eiweißreiche Lupine schon länger verwendet, sei es als Mehl, Kleie, Eiweiß- oder Ballaststoffkonzentrat. Hinweise, ob Lupinen enthalten sind, findet man in der Auflistung der Inhaltsstoffe des verarbeiteten Fabrikats – genauso wie bezüglich eventuell enthaltener Sojaprodukte, die schon seit längerem als allergene Zutaten auf Fertigpackungen gekennzeichnet sein müssen.
Gerade der Zeitraum der Probenziehung der CVUA Freiburg macht im genannten Fall nachdenklich. Denn die Ausdehnung der Kennzeichnung von allergenen Inhaltsstoffen auf „Weichtiere“ und „Lupine“ ist erst im letzten Jahr am Tag vor Heiligabend, am 23. Dezember 2008, in Kraft getreten (ABZ berichtete).
Seit diesem Tag müssen jetzt 14 anstelle der bisher 12 Hauptallergene auf Fertigpackungen aufgelistet werden. Weist der Produktname nicht direkt darauf hin, muss in der Zutatenliste und durch einen gesonderten Hinweis auf der Verpackung auf den entsprechenden Gehalt an allergenen Zutaten hingewiesen werden.
