Lebensmittelrecht
Wer gegen Hygieneregeln verstößt, wird im Netz an den Pranger gestellt. Den Vollzug des Paragraphen setzen jedoch immer mehr Bundesländer aus. Wie geht es weiter?
Magdeburg (abz). Auch Sachsen-Anhalt beendet die gesetzlich vorgeschriebene Anprangerung von Hygienemängeln im Internet, um Rechtssicherheit für alle Wirtschaftsbeteiligten herzustellen. Das berichtet die Lebensmittel Zeitung (LZ).
Zuvor hatten schon Bayern, Baden-Württemberg, Rheinland-Pfalz, Nordrhein-Westfalen und Hessen den Vollzug von Paragraph 40 Abs. 1a LFGB ausgesetzt, weil immer mehr Verwaltungsgerichte Bedenken gegen die Verfassungsmäßigkeit der Regelung äußern.

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