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Ist-Versteuerung eingeführt

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Bundesregierung entlastet mittelständisches Handwerk

Berlin (p). Die Große Koalition hat sich darauf verständigt, Betrieben bis 500.000 Euro Umsatz in ganz Deutschland rückwirkend zum 1. Januar 2009 die Ist-Versteuerung zu ermöglichen. Dazu erklärt Otto Kentzler, Präsident des Zentralverbandes des Deutschen Handwerks (ZDH):

„Die Bundesregierung legt mit dieser Maßnahme ein überzeugendes Bekenntnis zum Handwerk ab. Mit der Einführung einer einheitlichen Ist-Versteuerungsgrenze rückwirkend zum 1. Januar 2009 werden kleine und mittlere Handwerksbetriebe noch in diesem Jahr gezielt entlastet und in ihrer Liquidität gestärkt. Unternehmen mit bis zu 500.000 Euro Umsatz müssen ab sofort bundesweit die Umsatzsteuer erst dann an das Finanzamt abführen, wenn ihre Kunden auch die Rechnung bezahlt haben. Das ist in der aktuellen wirtschaftlichen Situation mit einer verschlechterten Zahlungsmoral und verschärften Bedingungen für die Aufnahme von Krediten wichtig.

Die nunmehr von CDU/CSU und SPD vereinbarte Regelung beweist die Handlungsfähigkeit der Koalition und zeigt, dass bei aller – berechtigten – Sorge um den Bestand von Großunternehmen Millionen Mittelständler nicht vergessen werden.“

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