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Aktuell
Der Bundesrat hat am 16. Juni 2006 dem so genannten Haushaltsbegleitgesetz zugestimmt, in dem u.a. beschlossen wurde, den pauschalen Beitragssatz auf die Sozialabgaben für geringfügige Beschäftigte von derzeit 25 auf 30 Prozent zu erhöhen. Die Abgabe betrifft pauschal Arbeitslosen-, Kranken- und Rentenversicherung. Wichtig: Die Neuregelung tritt bereits am 1. Juli 2006 in Kraft. Arbeitgeber müssen für einen Minijobber von Juli an rund 9,5 Prozentpunkte höhere Sozialbeiträge abführen als für einen sozialversicherungspflichtigen Beschäftigten.
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