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Neue VO regelt Bezeichnung des Glutengehaltes
Brüssel Die EU-Verordnung (VO) zur Zusammensetzung und Kennzeichnung von Lebensmitteln, die für Menschen mit einer Glutenunverträglichkeit geeignet sind, wurde am 21. 1. 2009 veröffentlicht. Sie harmonisiert die Anforderungen an die Zusammensetzung und die Kennzeichnung der entsprechenden Lebensmittel. Geregelt wird die Verwendung der Bezeichnungen „sehr geringer Glutengehalt“ (Glutengehalt von max. 100mg/kg) und „glutenfrei“ (max. 20mg/kg). Auch andere Lebensmittel können nach der neuen VO unter bestimmten Umständen als „glutenfrei“ gekennzeichnet werden.