Getränke
Ab Januar müssen Kunden im Laden darüber informiert werden, ob es sich um Einweg oder Mehrweg handelt.
Stuttgart (abz). Zum Jahresbeginn 2019 tritt ein neues Verpackungsgesetz in Kraft. Anbieter, die Getränke in SB-Regalen verkaufen, müssen dann deutlich darauf hinweisen, ob es sich um Mehrweg- oder Einwegbehältnisse handelt.
Laut Gesetzestext sind Letztvertreiber von mit Getränken befüllten Einweg- oder Mehrweg-Getränkeverpackungen, die der Pfandpflicht unterliegen, dann verpflichtet, die Endverbraucher in der Verkaufsstelle darauf hinzuweisen, dass diese Verpackungen nach der Rückgabe nicht wiederverwendet werden. Das geschieht durch deutlich sicht- und lesbare, in unmittelbarer Nähe zu den Einweggetränkeverpackungen befindliche Informationstafeln oder -schilder mit dem Schriftzeichen „Einweg" bzw. „Mehrweg“ in mindestens gleicher Größe wie der Preis.
Ziel der Maßnahme sei, das Mehrwegsystem zu stärken, damit der Kunde sich bewusst für Mehrweg oder Einweg entscheide. Das Verpackungsgesetz sieht zudem auch vor, die Pfandpflicht auszuweiten. Neben Wasser, Erfrischungsgetränken und Bier werden dann auch Fruchtschorlen bepfandet.
Gesetz soll Mehrweg stärken
Stuttgart (abz). Zum Jahresbeginn 2019 tritt ein neues Verpackungsgesetz in Kraft. Anbieter von Getränken in SB-Regalen müssen dann deutlich darauf hinweisen, ob es sich um Mehr- oder mehr...
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