Anzeige
INTERVIEW der woche
Dr. Ludger Fischer ist Mitarbeiter der UEAPME in Brüssel. Dieser Arbeitgeberverband vertritt auf europäischer Ebene die Interessen des Handwerks, sowie der Klein- und Mittelbetriebe. Die Vereinigung vertritt somit rund 11.000 Betriebe in Europa mit 50.000 Mitarbeitern.
Da die Mehrzahl der nationalen Gesetzgebung auf europäischem Recht aufbaut, ist die Lobbyarbeit in Brüssel sehr wichtig. Vor allem auch die lebensmittelrechtlichen Vorschriften kommen aus Brüssel.
Dr. Ludger Fischer: Wir vertreten über 80 Mitgliedsorganisationen. Dies sind nationale branchenübergreifende Verbände wie etwa der ZDH oder die Bundesvereinigung der Fachverbände des deutschen Handwerks. Mitglieder sind auch europäische Branchenverbände und andere assoziierte Mitglieder. Unsere Aufgabe ist es, das Sprachrohr in Europa für Handwerksbetriebe und mittelständische Unternehmen zu sein. Wir unterrichten unsere Mitglieder zum einem über aktuelle europäische Politik, zum anderen vertreten wir bei Anhörungen der EU-Kommission und des Europäischen Parlaments die Interessen unserer Mitglieder, so also auch letztlich die Interessen jeder deutschen Bäckerei.
Dr. Ludger Fischer: Grundlage der HACCP-Verpflichtung ist die unmittelbar in allen europäischen Staaten gültige Verordnung EC 852/2004. Wie aus dem Namen ersichtlich ist, ist dies eine Verordnung aus dem Jahr 2004. Sie umfasst die allgemeine Lebensmittelhygiene. Die Verordnung EC 853/2004 bezieht sich auf Fleisch.
Als UEAPME konnten wir der Europäischen Kommission klarmachen, dass diese Verordnung für die praktische Anwendung kaum verständlich ist und haben um die Erarbeitung einer Anleitungsbroschüre gebeten. Diese liegt leider immer noch ausschließlich in Englisch vor. Darin werden immerhin so wichtige Begriffe wie „falls notwendig“, „angemessen“ und „ausreichend“ geklärt. Wir hoffen auf eine baldige deutsche Übersetzung.
Dr. Ludger Fischer: Leider nicht. Die EU-Kommission gibt jetzt zusätzliche „Umsetzungsverordnungen heraus, die Details der Lebensmittelkontrolle regeln sollen. Mit diesen Umsetzungsverordnungen kommen noch einmal drei weitere Verordnungen hinzu, so dass das ursprüngliche Ansinnen, alle Hygieneverordnungen und -richtlinien in drei Gesetzestexte zusammenzuführen, langsam wieder ausgehöhlt wird.
Dr. Ludger Fischer: Wir kämpfen mit allen Mitteln für eine Vereinfachung der Etikettierung und stemmen uns gegen den angeblichen Verbraucherwunsch, auch unverpackte Waren detailliert zu kennzeichnen.
Arbeitskosten dauerhaft abkoppeln
Ziel einer Gesundheitsreform muss es sein, die Arbeitskosten dauerhaft von den Krankheitskosten zu entkoppeln. mehr...
