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Enzym: Einheitliches Zulassungsverfahren


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EU-Regeln für Enzyme, Aromen und Zusatzstoffe in Lebensmitteln vorgeschlagen

Brüssel (p). Die Europäische Kommission will sämtliche in der Lebensmittelproduktion verwendeten Enzyme einem EU-weit einheitlichen Zulassungsverfahren unterwerfen. Das geht aus einem Verordnungsentwurf hervor, den die Brüsseler Behörde als Teil eines Gesetzespakets vorgeschlagen hat. Für Enzyme, die als Verarbeitungshilfsstoffe verwendet würden, sei auf europäischer Ebene derzeit weder eine Sicherheitsbewertung noch ein Genehmigungsverfahren vorgeschrieben, heißt es darin. Solche Bestimmungen gebe es zwar für Enzyme, die als Lebensmittelzusatzstoff eingesetzt würden; doch die Meinungen darüber, ob ein Enzym ein Verarbeitungshilfsstoff oder ein Lebensmittelzusatzstoff sei, gingen zwischen den EU-Mitgliedstaaten weit auseinander. Außerdem könnten Enzyme etwa aufgrund ihrer Allergenität oder ihrer Giftigkeit eine Gefahr für die menschliche Gesundheit darstellen. Die Durchführung von Sicherheitsbewertungen sei daher für alle Lebensmittelenzyme unerlässlich – zumal, wenn sie mit Hilfe von gentechnisch veränderten Organismen (GVO) hergestellt seien. Eine Kennzeichnungspflicht schlägt die Kommission nur für jene Enzyme vor, die als Lebensmittelzusatzstoff genutzt werden, und auch nur dann, wenn sie im Enderzeugnis eine technologische Funktion – wie beispielsweise als Stabilisator – erfüllen. Von den rund 300 in der Lebensmittelerzeugung verwendeten Enzymen müssten damit künftig höchstens ein Dutzend Enzyme auf dem Etikett angegeben werden, glaubt die Kommission. Zum Vorschlagspaket zählen drei weitere Verordnungsentwürfe, und zwar jeweils einer bezüglich des In-Verkehr-Bringens von Lebensmittelzusatzstoffen und -aromen sowie einer für ein einheitliches Zulassungsverfahren für Lebensmittelzusatzstoffe, -enzyme und -aromen.

In ihrem Verordnungsentwurf über Lebensmittelzusatzstoffe schlägt die Kommission vor, die derzeit für diese Substanzen geltenden Grundsätze auf Zusatzstoffe auszuweiten, die ihrerseits in Zusatzstoffen verwendet werden. Damit würde ein Schritt unternommen, der für die Verwendung von Zusatzstoffen in Aromen bereits vollzogen ist. Zugleich drängt die Brüsseler Behörde darauf, Lebensmittelzusatzstoffe im Zusammenspiel mit einem EU-Regelungsausschuss künftig selbst zulassen zu dürfen. Zusatzstoffe seien der einzige technische Bereich, in dem die Zulassung im Mitentscheidungsverfahren vom EU-Ministerrat und Europäischem Parlament beschlossen werden müsse, heißt es. Das mache das Genehmigungsprozedere langwierig und schwerfällig. Aus GVO bestehende Zusatzstoffe sollen nur dann in der Lebensmittelproduktion verwendet werden dürfen, wenn der betreffende gentechnisch veränderte Organismus im Rahmen der EU-Gentechnikgesetzgebung zugelassen ist. Mit dem Verordnungsentwurf für Lebensmittelaromen will die Kommission den Begriff „natürliche Aromastoffe“ Erzeugnissen vorbehalten, die tatsächlich natürlich sind.

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