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Koalitionsfraktionen bewerten Verbraucherinformationsgesetz unterschiedlich
Berlin (age). Der Stellenwert des geplanten Verbraucherinformationsgesetzes wird innerhalb der Koalitionsfraktionen offenbar unterschiedlich eingeschätzt. Das ist bei der Ersten Lesung des von den Regierungsfraktionen eingebrachten Gesetzentwurfs vergangene Woche deutlich geworden. Während Bundeslandwirtschaftsminister Horst Seehofer von einem „Meilenstein in der Verbraucherpolitik“ und einem „großen Schritt vorwärts für die Verbraucher“ sprach, bezeichnete die stellvertretende verbraucherpolitische Sprecherin der SPD-Bundestagsfraktion, Elvira Drobinski-Weiß, den Gesetzentwurf lediglich als „Auftakt“ und ersten Schritt, dem weitere folgen müssten. Insbesondere die Wirtschaft sei aufgefordert, ihrer Verantwortung gegenüber ihren Abnehmern nachzukommen und sie über Produkte und Dienstleistungen zu informieren. Für den Fall, dass dies nicht erfolgt, sollen nach einem von der Koalition erarbeiteten Entschließungsantrag gesetzliche Regelungen zur Realisierung des Informationsanspruchs gegenüber Unternehmen geprüft werden. Eine ursprüngliche Formulierung, nach der der Informationsanspruch zu prüfen „und umzusetzen“ sei, wurde auf Betreiben der Union fallen gelassen. „Mit der CDU/CSU wird es keinen Auskunftsanspruch gegenüber Unternehmen geben“, sagte dazu der agrarpolitische Sprecher der Fraktion, Peter Bleser.
Laut vorliegendem Zeitplan führt der Ernährungsausschuss des Bundestages am 29. Mai 2006 eine Anhörung zum Gesetzentwurf „zur Neuregelung des Rechts der Verbraucherinformation“ durch. Die zweite und dritte Lesung ist für den 2.
Seehofer nannte eine ausreichende Verbraucherinformation ein „zentrales Element moderner Verbraucherpolitik“. Eine moderne Verbraucherpolitik wiederum sei der Schlüssel für eine erfolgreiche Wirtschaftspolitik. Entscheidend sei, dass Behördenpolitik gegenüber den Verbrauchern ein großes Stück transparenter und bürgerfreundlicher werde. Ebenso wichtig sei, dass es sich um ein „schlankes“ Gesetz handele, bei dessen Anwendung der bürokratische Aufwand in Grenzen gehalten werde.
Einen Eckpfeiler des neuen Gesetzes stellt für den Minister die Umwandlung von §
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