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Dresdner Christstollen geschützt


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Herkunft

Die Bezeichnung der regionalen Weihnachtsspezialität wird bald als geschützte geografische Angabe geführt. Außerdem gelten Mindestanforderungen an die Qualität.

Brüssel (age). Gerade noch rechtzeitig zum diesjährigen Weihnachtsfest wird der „Dresdner Christstollen“ als regionale Spezialität geschützt. Das hat die Europäische Kommission pünktlich zum Beginn der Adventszeit bekanntgegeben.

Gemeinsam mit den Variationen „Dresdner Stollen“ und „Dresdner Weihnachtsstollen“ wird die Bezeichnung bald als geschützte geographische Angabe (g.g.A.) geführt. Dann dürfen Striezel nur noch so genannt werden, wenn sie in Dresden oder in einem Dutzend Gemeinden des Umlands hergestellt wurden.

Ferner gelten Mindestanforderungen an die Qualität: Die Verwendung von künstlichen Aromen oder Margarine ist verboten. Vielmehr muss der Teig aus genauso viel Butter wie Mehl bestehen. Außerdem dürfen Bäcker nicht an Sultaninen, Orangeat oder Zitronat sowie Süß- und Bittermandeln sparen.

Nach Angaben der im Schutzverband Dresdner Stollen zusammengeschlossenen Antragsteller werden weltweit jährlich rund zwei Mio. Stück des traditionellen Weihnachtsgebäcks verkauft. Die Bezeichnung „Christstollen“ lässt sich bis auf das Jahr 1530 zurückverfolgen.

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