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Büßen für späte Bilanz

Im Alltagsstress schnell vergessen: Chefs müssen Jahresabschlüsse an den elektronischen Bundesanzeiger senden. Foto: Fotolia+
Im Alltagsstress schnell vergessen: Chefs müssen Jahresabschlüsse an den elektronischen Bundesanzeiger senden. Foto: Fotolia

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Weil sie ihre Bilanzen nicht fristgerecht veröffentlichen, werden Betriebe vom Bundesamt für Justiz zu hohen Ordnungsgeldern verdonnert. Betroffen sind vor allem Kleinunternehmen.

Berlin Seit dem Jahr 2007 müssen Kapitalgesellschaften ihre Bilanzen im elektronischen Bundesanzeiger veröffentlichen. Unternehmen, die das nicht oder nicht fristgerecht getan haben, sind kräftig zur Kasse gebeten worden. Mehr als 350 Mio. Euro kassierte Staat an Ordnungsgeldern in der Zeit von 2008 bis 2010. Tendenz steigend. In 97 Prozent der Fälle handelte es sich bei den Betroffenen um Betriebe mit weniger als 50 Mitarbeitern. Das hat jetzt die Bundesregierung auf Anfrage der Fraktion der Grünen im Bundestag klargestellt.

Ob AG, GmbH oder GmbH & Co. KG, ob 100.000 Euro oder 100 Mio. Euro Umsatz: „ Der Unternehmer ist verpflichtet sicherzustellen, dass sein Jahresabschluss beziehungsweise die nötigen Unterlagen dem elektronischen Bundesanzeiger übermittelt werden“, sagt Annika Böhm. Für große Unternehmen bedeute das in der Regel kein Problem, berichtet die Bilanzrechtsexpertin des Deutschen Industrie- und Handelskammertages (DIHK). Kleine Betriebe bekämen oft Ärger, weil sie Fristen nicht einhielten oder unvollständige Unterlagen einreichten.

Bitter: Selbst bei sehr kleinen Betrieben schreckt das Bundesamt für Justiz nicht vor drakonischen Maßnahmen zurück. Eine Ein-Mann-GmbH mit einem Jahresumsatz von 65.000 Euro soll dem Vernehmen nach sogar vier Mal 25.000 Euro berappt haben. Inwieweit trifft gegebenenfalls den Steuerberater Schuld? „Nach außen steht immer der Unternehmer in der Verantwortung“, betont Böhm. Dieser müsse prüfen, ob er gegebenenfalls Dritte in die Pflicht nehmen könne.

Im Handwerk und im Mittelstand macht sich Wut auf die Behörde breit. In einschlägigen Internetforen fallen deutliche Worte. Worte, die sich in einem oder anderen Fall bald erübrigen könnten. Darauf deutet ein Gesetzentwurf des Bundesjustizministeriums hin.

Danach soll das Verfahren für „Kleinstkapitalgesellschaften“ vereinfacht werden. Ihnen soll in den meisten Fällen  erlaubt werden, den Bilanzanhang wegzulassen. Die Bilanz ist beim ektronischen Bundeszeiger einzureichen und wird - wenn ein entsprechender Antrag des Unternehmens gestellt wird - beim Unternehmensregister hinterlegt. Dort ist dann eine kostenpflichtige Kopie erhältlich.

Das Justizministerium plant, den Gesetzentwurf bis Ende des Jahres im Parlament einzubringen. Nichts grundsätzlich ändern wird sich an dem Ordnungsgeldverfahren des Bundesamtes für Justiz. Zu Recht?

Von 2009 auf 2010 hat sich die Gesamthöhe der verhängten Ordnungsgelder verdoppelt. Fragt sich, woran das lag und wie es weitergeht? In Internetforen steht nicht zuletzt das Prozedere in der Kritik.  
 

Ihre Meinung? Ist das Verfahren zu bürokratisch? E-Mail: abz@matthaes.de

 

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