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Hygiene
Die Politik kippt den Farbbalken. Doch auch ohne das Zeichen am Eingang werden Bäcker bald öffentlich bloßgestellt. Dafür sorgt ein neuer Paragraph.
Stuttgart Wie steht es um die Hygiene in Bäckereien? Das sollte ein Farbbalken oder eine Hygiene-Ampel an jeder Ladentür signalisieren. So wollten es die Verbraucherschutzminister der Länder. Dieser Plan ist am Widerstand der Wirtschaftsminister gescheitert.
Eine gemeinsame Arbeitsgruppe der Wirtschaftsminister- und Verbraucherschutzministerkonferenz hat sich jetzt auf eine andere Lösung verständigt. Laut einem Protokoll streben die Minister nun eine Veröffentlichung lebensmittelrechtlicher Kontrollergebnisse „auf freiwilliger Basis“ an. Der Unternehmer soll entscheiden dürfen, ob ein Ergebnis publik gemacht wird oder nicht. Wie das in der Praxis funktioniert, soll drei Jahre getestet werden. Dann wollen die Politiker das Verfahren „ergebnisoffen“ evaluieren. Als Basis für das Verfahren planen die Verbraucherschutzminister, die „hygienerelevanten Prüfungspunkte“ und die Prüfung selbst zu vereinheitlichen. Die „Datenerhebung“ soll nicht ausgeweitet werden, heißt es in dem Protokoll.
Soweit, so klar. Unklar dagegen ist, was genau auf das Handwerk ab September zukommt. Denn dann greift eine neue Regelung im Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch. Fest steht: Es droht Ärger. Der neue Paragraph 40 schreibt vor, dass die Behörden öffentlich auf Betriebe hinweisen müssen, die bei Lebensmittelskontrollen negativ auffallen. Bundesweit soll es deshalb Online-Portale mit Listen der schwarzen Schafe geben. „Das ist für Betriebe schlimmer als der Hygiene-Farbbalken“, betont Peter Karst. Der Geschäftsführer des Bäckerinnungsverbandes Westfalen-Lippe (BIV) zweifelt die Regelung aus rechtlicher Sicht an.
