Gebührenpflicht
In Niedersachsen zahlen Betriebe für Kontrollen. Mehr als 80 Gerichtsverfahren sind in der Sache anhängig. Es dürften noch mehr werden...
Berlin (abz). Der Bund für Lebensmittelrecht und Lebensmittelkunde (BLL) erneuert seine Kritik an Pflichtgebühren für nicht anlassbezogene Regelkontrollen. Beim Bonner Empfang des BLL erhebt Präsident Stephan Nießner Vorwürfe gegen das Land Niedersachsen, das als bislang einziges Bundesland eine allgemeine Gebührenpflicht für Futtermittelkontrollen im April 2014 sowie für Lebensmittelkontrollen im Dezember 2014 in Kraft gesetzt hat: „Wir sind davon überzeugt, dass Pflichtgebühren nicht dazu dienen, dass nun das gewünschte Ziel der einheitlichen Kontrolldichte und -qualität in allen Mitgliedstaaten erreicht wird. Vielmehr dient der Vorschlag einzig und allein dazu, bestehende Defizite in den öffentlichen Haushalten der Lebensmittelwirtschaft aufzuhalsen, die ohnehin schon die Kosten für die Eigenkontrollen und privaten Drittkontrollen trägt und zusätzlich Gewerbesteuern zahlt."
Hinzu komme, so Nießner, dass die zusätzlichen Einnahmen womöglich eben nicht der Lebensmittelüberwachung zugute kommen würden, sondern auf kommunaler Ebene in anderen Töpfen, zum Beispiel für die Sanierung von Schwimmbädern, versickern. In Niedersachsen sind der Gebührenpflicht für Futtermittel bereits über achtzig Gerichtsverfahren anhängig. Der BLL rechnet damit, dass es auch im Bereich der Lebensmittel entsprechende Verfahren geben wird: „Klagen von Seiten der betroffenen Unternehmen sind in Niedersachsen definitiv zu erwarten", meint Nießner.
Der niedersächsische Minister für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz, Christian Meyer, entgegnet, dass die Verstärkung der Kontrollen notwendig sei und nicht ohne Grund erfolge: „Es ist klar, dass man für jede Form der Gebühr keine Jubelstürme bekommt. Aber am Anfang der Kette müssen die Probleme schon aufgespürt werden, dann sparen wir im Endeffekt alle, eine Rückrufaktion aus dem Handel ist wesentlich aufwendiger." Außerdem habe die Verstärkung der Kontrollen in Niedersachsen zu einer Reduktion der Skandale geführt. Zu den möglichen Klagen sagt Meyer: „Es ist gut, dass es diese Möglichkeit in unserem Rechtsstaat gibt, alle Handlungen müssen überprüft werden. Wir warten die Ergebnisse ab."
Gitta Connemann, Vorsitzende des Bundestagsausschusses für Ernährung und Landwirtschaft, widerspricht Meyer: „Diese Gebührenregelung sehe ich als äußert kritisch an, denn sie verträgt sich unserer Meinung nach nicht mit der Aufgabe der Lebensmittelüberwachung als staatliche Daseinsvorsorge."
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