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„Wohlwollender“ Prüfer
Bestechlicher Lebensmittelkontrolleur verurteilt
Bremen (ke). Wegen Vorteilnahme im Amt in fünf, Diebstahl in zwei und Bestechlichkeit in 18 Fällen hat das Amtsgericht Bremen einen Lebensmittelprüfer zu einer Bewährungsstrafe von einem Jahr und elf Monaten verurteilt.
Seit 1997 war ein Bremer als Kontolleur bei der Lebensmittel-Überwachungsbehörde angestellt, nachweislich zwischen 2005 und 2008 ließ er sich gegen Kulanz nebenher von Nahrungsmittelherstellern, Einzelhändlern, Verkäufern und Imbiss-Inhabern bedienen. Beim türkischen Inhaber eines Hähnchenwagens ließ sich der 39-Jährige regelmäßig dienstags und donnerstags kostenlos ein Grillhähnchen einpacken. Stets ging es darum, dass der Kontrolleur signalisierte, „wohlwollend“ prüfen zu wollen. Mal sprach er dies offen aus, mal sackte er einfach ein. In einem anderen Fall wollte er einen Bäckereibesitzer dazu bringen, ihm ein Vogelhäuschen abzukaufen. 140 Euro habe er verlangt und im Gegenzug angeboten, seine Kontrollen zu vernachlässigen – der Bäcker lehnte ab und brachte den Fall zur Anzeige.
Vor Gericht räumte der Lebensmittelkontrolleur, der zuvor leugnete, über seinen Anwalt dann alle Anklagepunkte ein. Der Staatsanwalt warf dem Angeklagten vor, seine Machtposition ausgenutzt zu haben. „Ein Lebensmittelprüfer kann Menschen das Leben zur Hölle machen“, sagte er. Viele der Opfer seien „besonders schutzwürdig“ gewesen: Migranten, die kaum Deutsch sprechen, wie der türkische Hähnchenwagen-Besitzer. Der Verteidiger verwies indes auf die „Geringwertigkeit“ der Schäden sowie auf finanzielle Probleme des Angeklagten, der ein Haus abbezahlen müsste. Das Gericht folgte den Forderungen der Staatsanwaltschaft und verurteilte den Kontrolleur zu einem Jahr und elf Monaten auf Bewährung sowie einer Geldstrafe von 3600 Euro.
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