Markenstreit
In dem von einem Mitbewerber angestrengten Prozess um den Kornspitz zieht der Backzutatenhersteller den Kürzeren. Was das für Bäcker bedeutet.
Wien/Asten (abz). In Sachen Kornspitz hat der Oberste Gerichtshof (OGH) von Österreich nun eine Entscheidung getroffen. Backaldrin verliert in Österreich das Markenrecht an dem Namen Kornspitz. Das heißt, alle Bäcker in Österreich können einen Kornspitz verkaufen, ohne dass sie dazu die entsprechende Backmischung von Backaldrin verarbeiten.
Der Markenstreit schwelt schon länger und wurde 2011 angestrengt vom österreichischen Mitbewerber Pfahnl. Dieser hatte beim Österreichischen Patentamt die Löschung der von Backaldrin eingetragenen österreichischen Wortmarke Kornspitz sowohl für Backwaren als auch für Zutaten von Gebäck beantragt. Die Begründung: Kornspitz sei zu einer gebräuchlichen Bezeichnung für diese Waren geworden. Dies bestätigte nun auch der OGH von Österreich, nachdem die Auseinandersetzung sogar bis zum Europäischen Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg getragen wurde.
Für Backaldrin als Kornspitz-Erfinder ist die Entscheidung natürlich bitter und erklärt dazu in einer Pressemitteilung: "Der OGH hat in Sachen Kornspitz-Markenrechtsstreit eine Entscheidung für den Markt Österreich getroffen. Diese Entscheidung müssen wir zur Kenntnis nehmen. Wichtig ist, dass die Marke Kornspitz in Österreich für Backmischungen und Teiglinge – ebenso übrigens wie in allen anderen Ländern, in denen bisher Markenschutz bestand – weiterhin aufrecht ist. Zudem bleibt der Kornspitz nach der Backaldrin-Rezeptur auch für fertige Backwaren in allen anderen Ländern ebenfalls als Marke geschützt, in denen bisher schon Markenschutz bestand."

Kornspitz-Streit geht in die Verlängerung
Ein Mitbewerber von Backaldrin will die Marke Kornspitz löschen lassen und für eigene Produkte verwenden dürfen. Dagegen wehrt sich Backaldrin ... mehr...
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Mike Rudloff, Am großen Bruch 22.09.2015 um 16:19
Betreff: Rechtsprechung / Markenschutz Der gesunde Menschenverstand ist gefragt und kein Gericht aber der Fall Bäckereibezeichnung hat uns ja gezeigt wo der Verstand endet .