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EU-Nährwertkennzeichnung: Europaparlamentarier reichen Änderungsanträge ein
Brüssel (age). Im Europäischen Parlament halten Abgeordnete aus verschiedenen Gruppierungen an der Ampelkennzeichnung von Lebensmitteln fest. Zum Bericht der federführenden CDU-Abgeordneten Dr. Renate Sommer wurden bis zum Ablauf der Frist mehrere Änderungsanträge eingereicht, die auf die Markierung zentraler Inhaltsstoffe von Nahrungsmitteln mit den Farben grün, gelb und rot abzielen.
Verpflichtende Angaben
Sommer selbst lehnt ein Ampelsystem ab. Die Europäische Kommission hat in ihrem Vorschlag auf die ausdrückliche Unterlegung mit Signalfarben verzichtet. Verpflichtend sollen danach Angaben zu Energiewert, Fett und gesättigten Fettsäuren, Kohlenhydraten unter spezieller Nennung von Zucker sowie Salz werden, jeweils bezogen auf 100 g, 100 ml oder eine definierte Portionsgröße.
Über die jetzt eingereichten Änderungswünsche wird im Landwirtschaftsausschuss des Parlaments voraussichtlich Ende Januar erstmals diskutiert. Insgesamt bewegt sich die Zahl der Anträge im dreistelligen Bereich, die Sichtung erfolgt in den kommenden Wochen.
Die Verbraucherorganisation Foodwatch begrüßte das Drängen auf eine Ampel. „Alles bleibt offen“, erklärte der stellvertretende Foodwatch-Geschäftsführer Matthias in Berlin. Parlamentarier hätten öffentlich einen immensen Lobbydruck aus der Lebensmittelindustrie beklagt. Jetzt liege es an ihnen, diesem Druck nicht nachzugeben und Politik für die Verbraucher zu machen. Wie aus dem Ratsdokument hervorgeht, war die Ampelkennzeichnung unter den Delegationen zuletzt kein Thema. Vielmehr ging es vor allem darum, ob die verpflichtenden Nährwertangaben wie von der Kommission gewünscht alle auf die Vorderseite der Verpackung gedruckt werden müssen und wie flexibel die Ausgestaltung auf nationaler Ebene erfolgen kann.
Angaben auf Sichtseite?
Die Kommission will den Mitgliedstaaten dabei einen relativ großen Spielraum lassen, was bedeuten würde, dass beispielsweise Großbritannien sein bereits bestehendes Ampelsystem fortführen könnte.
Innerhalb der sogenannten Arbeitsgruppe für Nahrungsmittel zeichnete sich ab, dass eine breite Mehrheit der Mitgliedstaaten es für wichtig erachtet, die Angaben in einem bestimmten Sichtfeld zusammen zu positionieren, aber nicht notwendigerweise auf der Schauseite des Produkts. Die flexible Ausgestaltung auf nationaler Ebene wurde von einigen Delegationen unterstützt.
Hinsichtlich der Frage einer Mindestschriftgröße scheint sich der Rat von den vorgeschlagenen 3 mm wegzubewegen.
