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Berlin
Seit dem Jahr 2002 ist bekannt, dass Acrylamid in vielen Lebensmitteln enthalten ist. Mit dem Ziel der nachhaltigen Absenkung dieser Gehalte hat das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) das Acrylamid-Minimierungskonzept entwickelt und koordiniert nunmehr seine bundesweite Anwendung. Schnell und unbürokratisch haben Experten der Lebensmittelüberwachung, Wissenschaftler und die Lebensmittelwirtschaft gemeinsam nach Wegen gesucht, den Gehalt von Acrylamid in Lebensmitteln stetig zu senken.
Die ersten Untersuchungsergebnisse des Jahres 2008, die dem BVL vorliegen, bestätigen die positive Entwicklung beim Weihnachtsgebäck. Diese sind auf der Homepage des BVL veröffentlicht.
Acrylamid entsteht bei der Herstellung und Zubereitung von Lebensmitteln im gewerblichen und häuslichen Bereich im Zuge der „Bräunungsreaktion“, wenn Lebensmittel durch Braten, Backen, Frittieren oder Rösten stärker erhitzt werden. Im Tierversuch wirkt Acrylamid Krebs erzeugend und Erbgut verändernd. Die bisher unzureichende Datenlage lässt jedoch eine abschließende Risikobewertung zum Gefährdungspotenzial von Acrylamid beim Menschen nicht zu. Eine Grenzwertfestsetzung ist daher zurzeit weder toxikologisch begründbar noch technologisch umsetzbar. Eine wirksame Strategie zum Schutz der Verbraucher liegt deshalb darin, unabhängig von der gesundheitlichen Bewertung der Acrylamidgehalte einen Prozess zur schnellen und möglichst vollständigen Vermeidung von Acrylamid bei der Herstellung oder Zubereitung von Lebensmitteln durchzuführen, wie das BVL betont.