Aktuell
Zusammenarbeit intensiver
Länder wollen Cumarin unter die Lupe nehmen
Berlin (ke). Auf der 2. Verbraucherschutzministerkonferenz (VSMK), die vergangene Woche in Berlin stattfand, ging es vor allem um Verbesserung der Lebensmittelsicherheit.
Das Verbraucherinformationsgesetz sei mittlerweile vom Bundestag und Bundesrat beschlossen worden. Es sieht u.a. vor, dass in Zukunft unter bestimmten Bedingungen auch die Namen von Firmen genannt werden dürfen. Ebenso ist das länderübergreifende Informationsmanagement unter Zugriff der örtlichen Behörden ausgeweitet worden. Die Zusammenarbeit zwischen den Lebensmittelüberwachungs- und den Strafverfolgungsbehörden wird weiter intensiviert.
Im Hinblick auf Cumarin wollen die Verbraucherschutzministerien eine Minimierung der Cumarin-Exposition der Verbraucherinnen und Verbraucher durchsetzten. Hierfür seien verschiedene Maßnahmen notwendig. Begrüßt wurde in diesem Zusammenhang die Zusammenführung und Auswertung der Länderdaten durch das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) und dem Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR). Sie sollen die Gesamtexposition der Verbraucher gegenüber Cumarin abschätzten und bewerten und dabei neben zimthaltigen Lebensmitteln auch andere Quellen der Cumarinaufnahme berücksichtigen.
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