Aktuell
Zulassung von Zusatzsstoffen umstritten
EU-Ministerrat und Parlament streiten über Kennzeichnung von Enzymen und Aromen
Brüssel (age). Die EU-Agrarminister haben sich außerstande gesehen, die geplanten Regeln für Enzyme, Aromen, Zusatzstoffe und deren Zulassung in der vom Europäischen Parlament geänderten Form zu akzeptieren. Damit gehen die Verhandlungen über das Gesetzpaket in die Zweite Lesung. In zahlreichen Einzelfragen weichen die Meinungen zwischen den zwei gleichberechtigt entscheidenden Institutionen voneinander ab. So verlangt das Parlament für alle Enzyme eine Kennzeichnungspflicht, während der Ministerrat im Einklang mit dem Vorschlag der Europäischen Kommission nur jene Enzyme kennzeichnen will, die als Lebensmittelzusatzstoff genutzt werden und im Enderzeugnis eine technologische Funktion erfüllen; der Einsatz von Enzymen, die als Verarbeitungshilfsstoffe verwendet werden, müsste danach nicht angegeben werden. Bezüglich des Verordnungsentwurfs zu den Zusatzstoffen drängt das Parlament darauf, für Azofarbstoffe einen Warnhinweis zu möglichen allergischen Reaktionen vorzuschreiben. Der Ministerrat hält das hingegen für unnötig. Mit Blick auf Aromastoffe plädiert das Parlament dafür, den Anhang der Verordnung mit den geplanten Höchstmengen zunächst leer zu lassen und später Grenzwerte festzulegen, wenn die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) die jeweiligen Substanzen bewertet hat.
Der Ministerrat hält die Gesundheitsrisiken bestimmter Aromastoffe hingegen für ausreichend wissenschaftlich belegt und pocht darauf, in die Verordnung unmittelbar Höchstmengen aufzunehmen. Zu den betroffenen Aromastoffen zählen unter anderem Cumarin, für das der Ministerrat den geltenden Grenzwert jedoch um ein Vielfaches anheben will. Außerdem will das Parlament Gewürze von den Höchstwerten komplett ausnehmen. Wie ein roter Faden ziehen sich die Meinungsunterschiede zu den gentechnisch veränderten Organismen (GVO) durch die drei Verordnungsentwürfe. Während das Parlament für Enzyme, Zusatzstoffe und Aromen, die aus oder durch GVO hergestellt wurden, eine Kennzeichnungspflicht verlangt, lehnt das der Ministerrat ab. Bezüglich der geplanten Schaffung eines einheitlichen Verfahrens für die Bewertung und Zulassung von Zusatzstoffen, -aromen und -enzymen gibt es die wenigsten Probleme.
Weitere Nachrichten aus Fokus vom 03.01.2008:
Potenzieller Preisträger
Nährwerte auf den ersten Blick erkennbar
Nahrungsmittel sind keine Preistreiber
Mit handwerklicher Qualität überzeugen
Gemeinsames Handeln ermöglicht Perspektiven
Bio-Ausstellerfläche weiter vergrößert
Vertrieb komplett neu organisiert
Produktionsfläche wird erweitert
Klaus Bernhard verlässt König
Feinkostbereich ausgebaut

RSS

Zur Bildergalerie "Backkongress 2011"