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Zuckermarktreform verabschiedet

Die Garantiepreise für Zucker werden bis 2010 um 36 Prozent gesenkt


Brüssel (ke). Die EU-Zuckermarktreform ist beschlossen. Gegen die Stimmen Polens, Griechenlands und Lettlands verabschiedeten die EU-Agrarminister die neue Zuckermarktordnung. Sie tritt im Juli 2006 in Kraft. Die angenommenen Bestimmungen entsprechen nahezu vollständig den Vereinbarungen der Minister von Ende November 2005 und lösen eine Regelung ab, die fast 40 Jahre Bestand hatte.

Zu den Eckpunkten der Reform zählen die Kürzung des Garantiepreises für Weißzucker bis 2010/11 um 36 Prozent, die Einführung entkoppelter Zuckerbeihilfen zum Ausgleich von 64,2 Prozent der Einkommensverluste und die Schaffung eines Restrukturierungsfonds, mit dem der Zuckerwirtschaft die Produktionsaufgabe erleichtert wird. In der Kampagne 2006/07 wird die EU-Kommission die Zuckerquoten voraussichtlich um rund 2,5 Mio. Tonnen kürzen. Gleichzeitig erhalten die Mitgliedstaaten mit der Reform die Möglichkeit, bis Ende September 2007 insgesamt 1,1 Mio. Tonnen neue Quoten zuzukaufen.

Stützpreis sinkt

Im Detail sinkt der Stützpreis für Weißzucker von derzeit 631,9 Euro/t bis zum Jahr 2009/10 stufenweise auf 404,4 Euro/t. Der Rübenmindestpreis von derzeit 43,63 Euro/t wird in diesem Zeitraum um 39,7 Prozent auf 26,29 Euro/t gekürzt. Zuckerunternehmen, die zwischen 2006/07 und 2009/10 auf ihre Quoten verzichten, erhalten dafür Restrukturierungsbeihilfen. 10 Prozent der Beihilfe sind für die betroffenen Landwirte oder Maschinenringe vorgesehen. Werden die Produktionsanlagen für die Herstellung beispielsweise von Biokraftstoffen weiter verwendet, fällt der Beihilfesatz niedriger aus.


Artikel vom 17.03.2006
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