Aktuell

Zu hohe Strahlenbelastung

BVL beanstandet häufig den fehlenden Hinweis


Bonn (age). Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) hat zu hohe Strahlenbelastungen in Lebensmitteln beanstandet. Etwa 4 Prozent der in Deutschland im vergangenen Jahr kontrollierten Produkte seien negativ aufgefallen, teilte die Behörde mit. Dies sei das Ergebnis von Kontrollen der Untersuchungsbehörden in den Bundesländern.

Unzulässig bestrahlt waren demnach asiatische Nudelsuppe, getrockneter und gesalzener Fisch, Krustentiere aus dem ostasiatischen Raum sowie Nahrungsergänzungsmittel aus Deutschland und der Schweiz. Diese Lebensmittel dürfen in Deutschland nicht in Verkehr gebracht werden, wenn sie mit Strahlung haltbar gemacht wurden. Betroffen waren auch Pizza-Snacks, die mit bestrahlten Gewürzen und Kräutern hergestellt wurden. Dort fehlte wie bei Gewürzen, tischfertigen Gerichten, Trockenmahlzeiten und Tee häufiger der Hinweis auf eine Bestrahlung. Insgesamt wurden im vergangenen Jahr 3945 Lebensmittel auf Strahlung untersucht, wobei die Probenahme in der Regel risikoorientiert erfolgte. Um die Haltbarkeit von Lebensmitteln zu erhöhen oder gesundheitsschädliche Mikroorganismen abzutöten, besteht grundsätzlich die Möglichkeit, Obst, Gemüse und Getreide, Fleisch und Fisch zu bestrahlen. Allerdings dürfen in Deutschland ausschließlich getrocknete Kräuter und Gewürze bestrahlt verkauft werden. Rund 2,4  Prozent der auf Bestrahlung untersuchten Lebensmittel waren nach Angaben des BVL zwar für eine Behandlung mit energiereicher Strahlung zugelassen; die Ware sei jedoch nicht ordnungsgemäß gekennzeichnet gewesen. Weitere 1,1  Prozent seien bestrahlt gewesen, obwohl eine solche Behandlung für die betroffenen Lebensmittel in Deutschland nicht zugelassen sei.


Artikel vom 05.10.2006
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