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Zimt-Inhaltsstoff umstritten
Wirbel um Duftstoff Cumarin in Zimtgebäck
Bonn (age). Zimtgebäck ist in Deutschland in die Diskussion geraten, weil es den Duftstoff Cumarin enthält, der im Verdacht steht, bei hoch dosierter Einnahme Krebs auslösen zu können. Wie eine Sprecherin des Bundeslandwirtschaftsministeriums bestätigte, sind die Bundesländer gebeten worden, verstärkte Kontrollen durchzuführen, nachdem Grenzwertüberschreitungen festgestellt wurden.
Bei Kontrollen in Nordrhein-Westfalen sind laut Medienberichten bereits im Januar dieses Jahres Überschreitungen des EU-Grenzwertes um nahezu das 40-fache festgestellt worden. Der Bundesverband der deutschen Süßwarenindustrie (BDSI) erklärte hingegen, Gutachten sprächen für die Sicherheit und Verkehrsfähigkeit traditioneller Zimtsterne.
Laut einer Bewertung der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) berechtigten neueste Studien sogar zu einer Aufhebung des bestehenden Grenzwertes für Cumarin von 2 mg/kg in der EU-Aromenrichtlinie. Daher solle der Grenzwert im Entwurf der neuen europäischen Aromenverordnung aufgehoben werden. BDSI-Hauptgeschäftsführer Klaus Reingen betonte, für Zimtpulver, wie es auch im Haushalt verwendet werde, gebe es überhaupt keinen Grenzwert. Bei Zimtgebäck, in dem Zimtpulver nur als Backzutat mit etwa 0,5 Prozent eingesetzt werde, solle dagegen der extrem niedrige Grenzwert der Aromenverordnung Anwendung finden. Dies sei widersprüchlich, zumal Zimtgebäck nur saisonal verzehrt werde.
Somit sei die Verzehrsmenge so gering, dass es für den normalen Verbraucher völlig unbedenklich sei. „Bevor Maßnahmen ergriffen werden, sollte zunächst die rechtliche und wissenschaftliche Bewertung abgeschlossen sein“, forderte Reingen.
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