Aktuell

Wirkung nicht eindeutig bewiesen

Funktionelle Lebensmittel weiterhin umstritten / Rechtliche Regelungen werden gegenwärtig heftig diskutiert


Köln (p). „Functional Food“ bleibt in der Diskussion: Noch bestehen in Europa keine gesetzlichen Regelungen zu dieser Produktkategorie. Und doch sieht die Industrie in Lebensmitteln, die über ihren Nährwert hinaus besondere gesundheitlich-relevante Wirkungen haben, nach wie vor große Erfolgschancen.

Zwei Tage lang haben in Köln Experten auf Einladung der Akademie Fresenius über die Herstellung, Vermarktung und Überprüfung von „funktionellen Lebensmitteln“ diskutiert. Ergebnis: „Die Wirkung der Vermarktung hinsichtlich einer bewussten Ernährung ist unumstritten. Rechtsverbindliche Regelungen zu gesundheitsbezogenen Aussagen (Health Claims) für Lebensmittel werden gegenwärtig kontrovers in der EU diskutiert. Ob funktionelle Lebensmittel tatsächlich zu einer Verbesserung der Leistungsfähigkeit, des Wohlbefindens und der Gesundheit beitragen können, ist wissenschaftlich bisher nicht eindeutig erwiesen“, so Gerhard Rechkemmer, Inhaber des Lehrstuhls „Biofunktionalität der Lebensmittel“ an der TU München und Tagungsleiter des Fresenius-Kongresses „Functional Food“. „Die wahren Functional Foods sind bisher Obst und Gemüse: die positiven gesundheitlichen Wirkungen eines hohen Obst- und Gemüseverzehrs sind durch zahlreiche Untersuchungen belegt“, so Rechkemmer.

Vor neun Jahren wurden die ersten Produkte mit speziellen Milchsäurebakterien (Probiotika) in deutsche Kühlregale gestellt – heute ist bereits jeder sechste Joghurt probiotisch.

Aber nicht jedes Lebensmittel, das mit Probiotika, Präbiotika, Pflanzenextrakten oder Mineralien angereichert wurde, hat gehalten, was sich die Entwickler versprochen haben. Nicht nur das Verbraucherverhalten, auch die Rechtslage und immer schnelleres Entwicklungstempo in der Industrie erschweren die Erfolgsprognosen für „Functional Food“. Rechkemmer fasst die Definition von „Functional Food“ zusammen: „Ein Lebensmittel kann als „funktionell“ betrachtet werden, wenn über die Effekte einer adäquaten Ernährung hinaus eine oder mehrere Zielfunktionen im Körper positiv beeinflusst werden, was zur Verbesserung der Gesundheit und des Wohlbefindens und/oder zu einer Verringerung eines Krankheitsrisikos führen kann.“

Weniger klar ist allerdings die Rechtslage für die funktionellen Lebensmittel. Nach wie vor existieren weder in Deutschland noch in der europäischen Union rechtsverbindliche Definitionen. Zwar strebt die EU Kommission eine europaweit einheitliche Regelung der Gesundheitswerbung an. Der Entwurf berücksichtige allerdings zu wenig die nationalen Besonderheiten, wie Gert Krabichler, Chairman der europäischen Hersteller-Vereinigung ERNA kritisiert. In der geplanten Form würde die Verordnung nicht nur zu Bürokratie und Überregulierung führen, sondern auch zu Konfusion und Missinterpretation, weil sie kulturelle Aspekte und unterschiedliche Kommunikationsgewohnheiten zu wenig berücksichtige.

Besonders kontrovers diskutiert werden die in dem Vorschlag der EU-Kommission enthaltenen Nährwertprofile (Nutrition Profiles). Hiermit soll untersagt werden, dass Produkte die viel Salz, gesättigte oder Trans-Fette und Zucker enthalten durch Zusatz potentiell gesundheitsförderlicher Inhaltsstoffe mit gesundheitsbezogenen Aussagen (Health Claims) beworben werden dürfen.


Artikel vom 16.06.2005
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