Netzentgelt

"Wir wehren uns gegen die Ungleichbehandlung"

Stromversorger ziehen vor Gericht, um die Netzentgelt-Befreiung für Großverbraucher zu kippen. Ansatzpunkt: Eine womöglich formalrechtliche Panne der Bundesnetzagentur.


Stuttgart (mfi). Das ist knapp. Nach Auffassung von Juristen zu knapp. Am 15. Dezember hat die Bundesnetzagentur mit der Veröffentlichung ihrer Festlegung zur Netzentgeltumlage dafür gesorgt, dass eine neuer Betrag in der Stromrechnung auftaucht. 0,151 Cent Umlage sollen Betriebe und Verbraucher ab 1. Januar dieses Jahres pro Kilowattstunde zahlen. Doch: „Preiserhöhung müssen sechs Wochen vorher angekündigt werden“, sagt Thomas Deeg von den Stadtwerken Schwäbisch Hall und verweist auf die Grundversorgungsverordnung. Binnen zwei Wochen sei eine Umstellung nicht praktikabel.

Die Stadtwerke werden Beschwerde beim Oberlandesgericht in Düsseldorf einlegen – in dessen Zuständigkeitsgebiet liegt die Bundesnetzagentur. Und sie sind nicht die einzigen, die vor Gericht gehen. Auch etwa die Elektrizitätswerke Schönau (EWS) wehren sich gegen die Regelung. Aus Branchenkreisen ist zu hören, dass sich im sogenannten Konsultationsverfahren vor der Bundesnetzagenturh 117 Unternehmen haben beiladen lassen. "Sicherlich gehen nicht alle gegen die Festlegung vor, bestimmt aber ein Teil. Darüber hinaus werden auch Netzbetreiber gegen die Festlegung vorgehen, die sich nicht haben beiladen lassen", sagt ein Insider.

 

Verstoß gegen Energiewirtschaftsgesetz?

Eigentlicher Grund für Beschwerdewelle ist nicht der enge Zeitrahmen für die Umsetzung der Netzentgeltverordnung. Sondern: „Mehr als 60 Prozent des Strompreises sind durch staatliche Belastungen bedingt, sagt Thomas Deeg und betont:„Wir wehren uns gegen den steigenden Staatsanteil und besonders gegen die Ungleichbehandlung". Dass Großverbraucher komplett befreit werden von der Zahlung des Netzentgelts hält man bei den Stadtwerken für "inakzeptabel". Gut 25.000 Kunden zählt der Versorger in Schwäbisch Hall. Wie viele davon müssen mehr bezahlen? „Alle. Wir haben keinen  Großverbraucher, der die Freistellungskriterien der Bundesnetzagentur erfüllt."


Die Anwälte der Elektrizitätswerke Schönau meinen, dass die "rechtliche Zulässigkeit der vollkommenen Befreiung von Netzentgelten sowohl nach dem deutschen Energiewirtschaftsgesetz als auch nach EU-Recht höchst zweifelhaft ist", heißt es. EWS-Vorstand Ursula Sladek: "Es kann nicht sein, dass Haushalte und mittelständische Unternehmen die Kosten der Großindustrie für die Stromnetzbenutzung zahlen müssen." Die Umlageregelung, wie sie jetzt ausgestaltet sei, widerspreche dem Verursacherprinzip.

 
In Versorgerkreisen ist man überzeugt, dass es sich bei den 0.151 Cent um einen mehr politischen motivierten denn realen Preis handelt. Dieser Wert ergibt sich aus dem von der Bundesnetzagentur geschätzten Volumen von 440 Milliionen Euro, um das Großverbraucher bei den eigentlichen Netzentgelten entlastet werden. Deeg hält die aktuelle Umlage für viel zu niedrig. Und er befürchtet einen deutlichen Aufschlag im Jahr 2013. Der träfe dann wiederum alle – außer die großen Industriebetriebe, die mehr als zehn Gigwatt verbrauchen und länger als 7000 Stunden am Netz hängen.

Für die regionalen Versorger bedeutet das Netzentgelt eine Verschärfung des Wettbewerbs. Billiganbieter könnten ihnen mit kurzfristigen Lockangeboten Kunden abspenstig machen. Doch „unter dem Strich kommt es zu einer Mehrbelastung bei allen Anbietern“, betont Deeg.

 


Artikel vom 18.01.2012
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