Aktuell

Wettbewerbsrecht: Novelle beschlossen

Verbot des Verkaufs unter Einstandspreis und Verbandsklagerecht nicht „verschärft“


Berlin (age). Bundestag und Bundesrat haben in der vergangenen Woche die siebte Novelle des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) beschlossen. Dabei setzte die Opposition im Vermittlungsverfahren gegenüber dem rot-grünen Koalitionsentwurf weit reichende Änderungen durch. So wurden das zunächst geplante Klagerecht für Verbraucherverbände und die Abschöpfung von Kartellgewinnen zu ihren Gunsten gestrichen. Es bleibt beim Klagerecht der Wirtschaftsverbände und der geltenden Regelung zur Vorteilsabschöpfung zugunsten des Bundeshaushalts.

Ein von der Landwirtschaft und den Verbraucherverbänden gefordertes strengeres Verbot des Verkaufs unter Einstandspreis fand keinen Eingang in die Kartellrechtsnovelle.

Der Deutsche Bauernverband (DBV) übte daher scharfe Kritik an dem Vermittlungsergebnis. DBV-Generalsekretär Dr. Helmut Born erklärte, dies sei kein guter Tag für die Bauern. Bund und Länder hätten sich nicht auf eine klare Regelung zu Dumpingaktionen einigen können. „Gelegentliche“ Verkäufe unter Einstandspreis seien weiterhin möglich, bedauerte Dr. Born. Gemeinsam mit dem Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hatte der DBV ein Verbot auch des kurzzeitigen Verkaufs unter Einstandspreis verlangt, um dem „ruinösen Preiskampf im Lebensmitteleinzelhandel“ Einhalt zu gebieten. Jetzt sei zu befürchten, dass das Wettbewerbsrecht weiterhin ein stumpfes Schwert gegenüber diesen Verkaufspraktiken bleibe, erklärte Dr. Born.

Systemwechsel

Die Einigung im Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat war möglich geworden, nachdem die Bundesregierung auf die ursprünglich vorgesehene umstrittene Sonderregelung für Pressekartelle verzichtete. Kern der GWB-Novelle ist die Anpassung des deutschen an das europäische Wettbewerbsrecht.

So entsteht ein einheitliches Recht, dessen wesentliche Neuregelung darin liegt, das bisherige Anmelde- und Genehmigungssystem für wettbewerbsrelevante Vereinbarungen durch eine Selbsteinschätzung der Unternehmen mit nachträglicher Kontrollmöglichkeit durch die Kartellbehörden zu ersetzen.

Im Vermittlungsverfahren wurde beschlossen, dass Unternehmen für eine Übergangszeit von vier Jahren vom Bundeskartellamt eine verbindliche Erklärung einfordern können, dass die so genannte „Legalausnahme“ in ihrem Fall greift und keine nachträglichen Kontrollen zu erwarten sind. Voraussetzung für diesen Auskunftsanspruch ist, dass die Unternehmen ein erhebliches rechtliches oder wirtschaftliches Interesse an einer solchen Bescheinigung darlegen.

Schärfere Bußgelder

Mit dem neuen Wettbewerbsrecht werden Schadenersatzansprüche bei Kartellrechtsverstößen gestärkt und schärfere Bußgelder bei Verstößen möglich. Damit soll sichergestellt werden, dass der Übergang vom Genehmigungssystem zur Legalausnahme nicht zu einer Schwächung des Wettbewerbs führt.

Gestrichen wurde im Vermittlungsverfahren eine Regelung, die zu einer umfassenden Anwendung der Grundsätze des europäischen Wettbewerbsrechts verpflichtet. Die jetzt beschlossene Kartellnovelle sieht darüber hinaus vor, die Übergangsfrist für legalisierte Kartelle um eineinhalb Jahre bis zum 31. Dezember 2007 zu verlängern. Hinausgeschoben wird auch der Zeitpunkt, ab dem das Bundeskartellamt als Vollstreckungsbehörde für Geldbußen und Geldbeträge, deren Verfall angeordnet wurde, auftritt.

Mit der Übernahme der Vollstreckung durch das Bundeskartellamt ab dem 30. Juni 2009 fließen die daraus resultierenden Beträge der Bundeskasse und nicht mehr den Landeskassen zu. Schließlich werden die Landesbehörden an den Ermittlungen gegen Kartellrechtsverstöße beteiligt. Sie können künftig neben dem Bundeskartellamt einzelne Wirtschaftszweige oder einzelne Arten von Vereinbarungen untersuchen.

Durchbruch

Bundeswirtschaftsminister Wolfgang Clement begrüßte die Einigung im Vermittlungsausschuss als Meilenstein der Wirtschaftspolitik. Das neue Wettbewerbsrecht sei ein wichtiger Schritt hin zu schnelleren und sicheren Investitionsentscheidungen insbesondere für mittelständische Unternehmen, erklärte Clement.

Er begrüßte auch, dass der vorläufige Rechtschutz im Eilverfahren gegenüber Freigabeentscheidungen des Kartellamtes zurückgeführt werde. So werde gewährleistet, dass wichtige Investitionsentscheidungen nicht mutwillig blockiert werden könnten. Der wirtschafts- und arbeitsmarktpolitische Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion, Klaus Brandner , und der SPD-Abgeordnete Hubertus Heil lobten das Vermittlungsergebnis als Durchbruch für einen fairen und dynamischen Wettbewerb.

Diese Erneuerung des „Grundgesetzes der Marktwirtschaft“ entschlacke die Bürokratie und stärke die Freiheit der Unternehmen, ohne die guten und bewährten Traditionslinien des deutschen Kartellrechts zu zerstören. Durch den Wechsel zur Legalausnahme würden die Kartellbehörden wesentlich von entbehrlichen Routineaufgaben entlastet, stellten Brandner und Heil fest. Die Unternehmen könnten beträchtliche Kosten im Verwaltungsverfahren sparen.

Sieg der Vernunft

Für den stellvertretenden Vorsitzenden und wirtschaftspolitischen Sprecher der FDP-Bundestagsfraktion, Rainer Brüderle , ist die Einigung auf die Kartellrechtsnovelle ein Sieg der Vernunft. Insbesondere die „grünen Flausen“ von erweiterten Verbandsklagerechten für Verbraucher und die Idee von Wirtschaftsminister Clement, das allgemeine Wettbewerbsrecht zur Strukturpolitik im Medienbereich zu missbrauchen, hätten verhindert werden können, hob Brüderle hervor.

Zudem seien die unsystematische Vorteilsabschöpfung für Verbände gestrichen, die Missbrauchsaufsicht geschärft und die Auslauffristen für nach dem alten Recht legalisierte Kartelle verlängert worden.

Der Mittelstand habe jetzt mehr Planungs- und Investitionssicherheit. Kleine und mittlere Unternehmen profitierten vom rechtsverbindlichen Negativattest durch das Bundeskartellamt, das ihnen für die Phase des Übergangs vom Genehmigungsverfahren zum Prinzip der Legalausnahme mehr Rechtssicherheit gebe.

Insgesamt sei es gelungen, in den Verhandlungen mit der Regierungskoalition den Wettbewerbsschutz in Deutschland zu stärken und damit Verbrauchern sowie insbesondere kleinen und mittleren Unternehmen einen guten Rahmen für Konsum und Investitionen zu setzen.


Artikel vom 22.06.2005
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