Aktuell

Wert deutlich angehoben

Auf EU-Ebene Cumarin-Höchstgehalte vereinbart


Brüssel (age). Die EU-Mitgliedstaaten haben ihre letzten Meinungsverschiedenheiten zur geplanten Verordnung für Lebensmittelaromen ausgeräumt. Auf Drängen Deutschlands, Österreichs, Luxemburgs und Griechenlands vereinbarte der Ausschuss der Ständigen Vertreter (AStV) in der vergangenen Woche für Müsli einen Cumarin-Höchstgehalt von 20 mg/kg, und nicht von 25 mg/kg, wie das die Europäische Kommission vorgeschlagen hatte. Über die Cumarin-Höchstgehalte für drei weitere Lebensmittelgruppen bestand bereits zuvor Einvernehmen.

Danach sind in Milchdesserts bis zu 5 mg/kg Cumarin zulässig, in Backwaren bis zu 15 mg/kg und in traditionellen beziehungsweise saisonalen Produkten wie Lebkuchen und Zimtsternen bis zu 50 mg/kg.

Großbritannien und Irland setzten sich mit ihrer Forderung durch, die Verwendung von Kräutern und Gewürzen in Restaurants von den Cumarin-Höchstgehalten auszunehmen. Nach Einschätzung der Kommission stehen die vereinbarten Grenzwerte im Einklang mit der Ansicht der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) und des Bundesinstituts für Risikobewertung (BfR), wonach eine tägliche Aufnahmemenge von 0,1 mg Cumarin pro Kilogramm Körpergewicht und Tag selbst von sensiblen Verbrauchern problemlos toleriert wird.

Das BfR wollte sich erst nach einer gründlichen Analyse dazu äußern, ob die fixierten Höchstgehalte mit seinen Empfehlungen für die tägliche Aufnahme vereinbar sind. Dem Bundeslandwirtschaftsministerium hatte es jedoch zu deutlich niedrigeren Höchstwerten geraten, als nun vereinbart wurde. So sollte der Cumarin-Gehalt in Zimtsternen 20 mg/kg, in sonstigen Backwaren 15 mg/kg und in Cerealien 10 mg/kg nicht überschreiten.

Zwar beschränkt das geltende EU-Recht den Cumarin-Gehalt in Lebensmitteln auf 2 mg/kg, was in den achtziger Jahren des vergangenen Jahrhunderts, als dieser Höchstwert festgelegt wurde, an der Nachweisgrenze lag; damals war man jedoch noch davon ausgegangen, dass Cumarin schon bei niedrigen Dosen durch eine Veränderung des menschlichen Erbmaterials Krebs auslösen kann, was inzwischen wissenschaftlich widerlegt ist. Inzwischen weiß man jedoch, dass Cumarin neben Leberschäden nur bei hohen Dosen Krebs verursachen kann.

Die Kommission hegt derweil offensichtlich Pläne, die gerade vereinbarten Cumarin-Höchstwerte weiter anzuheben. In einer Anfrage an die EFSA forderte die Behörde die höchste wissenschaftliche Beratungsinstanz der Gemeinschaft auf, ihre Empfehlungen bezüglich der tolerierbaren täglichen Aufnahmemenge zu überprüfen.

Mit der Einigung auf die Aromenverordnung ist – unter dem Vorbehalt der formellen Bestätigung durch den Brüsseler Ministerrat – die Erste Lesung über das Vorschlagspaket der Europäischen Kommission zu Lebensmittelzusatzstoffen, -enzymen, -aromen und zum einheitlichen Zulassungsverfahren dieser Stoffe abgeschlossen.


Artikel vom 13.12.2007
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