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Werbung mit Omega 3
Brüssel (p). Nährwertbezogene Angaben zu Omega-3-Fettsäuren sind seit dem 2. März 2010 unter bestimmten Bedingungen erlaubt. In ihrer Verordnung vom 9. Februar 2010 hat die EU-Kommission fünf Claims bezüglich der Auslobung von Omega-3-Fettsäuren, einfach ungesättigten, mehrfach ungesättigte und ungesättigten Fettsäuren in Lebensmitteln zugelassen.
Einige ungesättigte Fettsäuren (wie Omega 3) würden zuweilen in Mengen eingenommen, die unter den empfohlenen liegen. Daher seien nährwertbezogene Angaben auf Lebensmitteln, die Quelle dieser Nährstoffe oder reich an diesen Nährstoffen sind, für Verbraucher eine mögliche Hilfe, gesündere Entscheidungen zu treffen, so die Begründung.
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