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Wegen Lockangeboten angezeigt


Heilbronn (rgb). Der Bundesverband der Verbraucherzentralen (vzbv) hat gegen Discounter Lidl wegen vermeintlicher Lockvogel-Werbung eine Klage vor dem Landgericht Heilbronn eingereicht.

Eine Digitalkamera für 199 Euro, die als bundesweites Sonderangebot in die Läden kam, sei – nach Informationen der Verbraucherschützer – in vielen Filialen bereits nach wenigen Minuten vergriffen gewesen.

Die Verbraucherzentralen verwiesen darauf, dass Sonderangebote nach dem Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) normalerweise mindestens zwei Tage gelten müssen.

Der Discounter betonte, bei der Aktion mit der Digitalkamera seien Erfahrungswerte früherer Aktionen zu Grunde gelegt worden. „Mit einem solchen Erfolg konnte man nicht rechnen“, sagte eine Sprecherin gegenüber dpa.

Lidl hat bereits Ärger wegen des Verkaufs von rund einer Million Billig- Tickets der Bahn, die ebenfalls nur kurze Zeit vorrätig waren.


Artikel vom 06.07.2005
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