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Was muss wann und wie draufstehen?
MBKplus-Forum: Kennzeichnungswirrwarr im Lebensmittelhandwerk / Insgesamt praktikablere Lösungen gefordert

LIV-Geschäftsführer Dr. Wolfgang Filter: „Es sind doch einige Gesetzesänderungen zu beachten“. Foto: Eberhardt
Wie die Referenten des MBKplus-Forums auf der Internationalen Handwerksmesse in München vermuten, führen die Vorschriften zu einem Kennzeichnungswirrwarr, das den Verbraucher mehr verunsichert, als dass es ihm hilft.
Dr. Wolfgang Filter, Geschäftsführer LIV für das bayerische Bäckerhandwerk, fasste die Ziele der Kennzeichnungspflicht zusammen, neben Angaben zum Inhalt und der Kennzeichnung allergener Rohstoffe sind das Verbraucherinformation und der Schutz vor Täuschung. Er verwies darauf, dass die Kennzeichnung hierzulande nach wie vor nur für verpackte Lebensmittel gilt. Lose Ware muss lediglich mit Produktbezeichnung, Gewicht, Preis und Zusatzstoffen gekennzeichnet werden. Diese Auszeichnung sei am besten am Regal vorzunehmen. Nicht mehr nötig sei eine durch 250 teilbare Gewichtsmenge. Sie werde aber zumeist weiter praktiziert, weil sie dem Verkauf die Arbeit erleichtert und beim Kunden Vertrauen schafft. Die Angabe von Kilopreisen sei nötig sobald ein Lebensmittel nicht im Stück (Semmel) sondern nach Gewicht (Wurstaufschnitt) verkauft werde. Nicht nötig, wenn der Betrieb weniger als acht Verkaufsstellen unterhält, der Verkauf vorwiegend durch Bedienung erfolgt oder der Verkaufsladen kleiner als 200 m² ist.
Verpackungen kennzeichnen
Weit schwieriger ist das zu handhaben, was bei Fertigpackungen draufstehen muss: Verkehrsbezeichnung, Name mit Firmenanschrift des Herstellers, Zutatenverzeichnis in absteigender Reihenfolge nach ihren Gewichtsanteil zum Zeitpunkt der Herstellung und Mindesthaltbarkeitsdatum (MHD) müssen im gleichen Sichtfeld angebracht werden. Hinzu kommen noch Hinweise auf Diät- oder Nährwertangaben.
Für Michael Peschke, GF des Deutschen Konditorenbundes bleibt das Zutatenverzeichnis eine nahezu unmöglich zu praktizierende Vorschrift. Pralinenverpackungen werden zu einer einzigen Zutatenliste. Die Inhalte zusammengesetzter Zutaten wie Marzipan oder Konfitüre müssen nun einzeln aufgelistet werden, wenn mehr als 2 Prozent (früher 25 Prozent) im Produkt verwendet wurden. Das kann bedeuten, dass die Liste der Zusatzstoffe auf einem gefüllten Osterei länger wird, als das Ei groß ist. Und weil die bekannten Trüffel als Verzehrsbezeichnung Praline heißen müssen, sollte beides auf der Packung stehen.
Den Metzger mache die Zutatenliste hingegen die wenigsten Schwierigkeiten. Der Anteil an Gewürzmischungen liegt zumeist unter 2 Prozent, so dass das „Betriebsgeheimnis“ des Geschmacks nicht auf dem Etikett stehen muss. Unsinnig allerdings, dass neben den Fleisch- auch noch die Fettanteile aufgeführt werden müssen. Rolf Anger bezeichnete das MHD und das Verfallsdatum als das Hauptproblem seines Handwerks, weil selbst mancher Fachmann diesen Unterschied nicht kennt. Das MHD, das auf vorverpackter Ware aufgedruckt sein muss, sagt nichts über die Verkehrsfähigkeit aus. Nach Ablauf des Verfallsdatums ist die Ware nicht mehr verkehrsfähig.
Ein weiteres Kennzeichnungsproblem sieht Anger in den EU-geschützten Herkunftsnamen. Zukünftig werden wohl noch weitere Spezialitäten in die Liste aufgenommen.
Mehr Lösungen für die Praxis
Keiner der Referenten sprach sich grundsätzlich gegen eine vorschriftsmäßige Auszeichnung ihrer Produkte aus. Denn die korrekte Kenntlichmachung sei auch ein Stück Kundenbindung. Sie wünschten sich lediglich praktikable Lösungen. Und weil die Verschärfung der Kennzeichnung in Deutschland nur die Fertigpackungen bzw. die vorverpackten Lebensmittel betrifft, gaben die Referenten im Laufe des Vortrags Tipps, was die Lebensmittelkontrolleure als lose, was als verpackte Ware ansehen.
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