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Verkauf unter Einstandspreis verboten
Bundesregierung will Lebensmittelqualität schützen / Ausnahmen bei Ausschuss und Ablauf des Verfallsdatums

Beim Verkauf unter Einstandspreis konnten auch Backwaren auf dem Wühltisch landen. Damit soll künftig Schluss sein.
Laut Bundesminister Horst Seehofer bekommen kleinere und mittlere Betriebe des Lebensmitteleinzelhandels damit fairere Wettbewerbsbedingungen.
Der Bundesminister für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz: „Der teilweise ruinöse Preiswettbewerb in dieser Branche, zu dem Verkäufe unter Einstandspreis bei Lebensmitteln erheblich beitragen, führt zu einem ungesunden Verdrängungswettbewerb. Wir wollen einen möglichen Machtmissbrauch durch die überragende Marktstellung großer Unternehmen verhindern.“ Der Minister verwies darauf, dass insbesondere die kleineren und mittleren Unternehmen die Versorgung im ländlichen Raum sicherstellen. Würden diese aus dem Markt gedrängt, werde der Wettbewerb auf Dauer auf dem Rücken der Landbevölkerung ausgetragen.
Ausnahmen vom Verbot des Verkaufs unter Einstandspreis seien jedoch möglich, beispielsweise unmittelbar vor Ablauf des Verfallsdatums der Ware. Gleiches soll gelten für speziell im Hinblick auf ein bestimmtes Ereignis hergestellte Artikel wie etwa Schokoladenosterhasen, wenn diese nach Ablauf der Saison oder dem Ende des Ereignisses unverkäuflich sind. Zu den „vergleichbar schwerwiegenden Fällen“, in denen eine Ausnahme ebenfalls möglich sein soll, zählen dem Entwurf zufolge beispielsweise beschädigte Ware und Ausschussware. Auch soll eine Abgabe von Lebensmitteln an gemeinnützige Einrichtungen nicht unter das Verbot fallen.
Sowohl die Geiz-ist-Geil-Mentalität als auch die Dumpingpreise gehen auf Kosten der Lebensmittelsicherheit, wie die Gammelfleischfunde in der Vergangenheit zeigen. Mit der nun beschlossenen Kartellrechtsänderung soll einer Presseerklärung des Ministerium zufolge auch der Gleichgültigkeit gegenüber der Qualität von Lebensmitteln entgegen gesteuert werden. Seehofer: „Dieser Gleichgültigkeit würden wir Vorschub leisten, wenn wir weiterhin zulassen, dass Lebensmittel unter Wert verkauft werden können.“ So habe er das Verbot des Verkaufs unter Einkaufspreis auch ins Sofortprogramm aufgenommen, um damit Preisdumping und Preisdruck in der Lebensmittelproduktion zu vermindern.
Der Minister: „Letztlich geht es dabei um die Frage, welchen Wert Lebensmittel heutzutage für uns haben. Was sagt das über unsere Gesellschaft aus, wenn Lebensmittel als Lockvogelangebote genutzt werden?“
Demgegenüber bekräftigte der Lebensmitteleinzelhandel seine ablehnende Haltung. Die bestehenden Rechtsvorgaben, nach denen schon heute auf Dauer angelegte Untereinstandspreise verboten seien, hätten sich in der Praxis bewährt und seien ausreichend, erklärte HDE-Hauptgeschäftsführer Holger Wenzel. Als Lichtblick wertete er, dass die Bundesregierung zunächst geplante massive Eingrenzungen zurückgenommen habe, die die kaufmännische Praxis erheblich belastet hätten.
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