Markt & Meinung
Urlaub auch erwirtschaften
Berlin (p). In einem Interview mit der Mainzer Allgemeinen Zeitung äußert sich Otto Kentzler, Präsident des Zentralverbandes des Deutschen Handwerks, detailliert zu seinem Vorschlag, die Krankheitstage teilweise auf den Urlaub von Arbeitnehmern anzurechnen.
Wie Kentzler hier erklärt, gehe es ihm darum, bei längeren Zeiten der Arbeitsunfähigkeit die zusätzlich gewährten tariflichen Urlaubstage anteilig anzurechnen. „Ist das denn wirklich richtig, dass ein Arbeitnehmer ein halbes Jahr ausfällt und dann den vollen Jahresurlaub nehmen kann – auch die Urlaubstage, die zusätzlich tariflich gewährt werden, weil sie erwirtschaftet wurden?“ Denn gerade lange Arbeitsunfähigkeit und nicht nur die Krankheitszeiten einzelner Mitarbeiter stellten kleine Betriebe vor große Probleme. In der Schweiz werde sogar der gesetzliche Urlaub anteilig verrechnet, wenn ein Arbeitnehmer länger als einen Monat krank ist.
Auf Grund des Personalkostenanteils zwischen 40 und 90 Prozent im Handwerk steigerten alle zusätzlichen Kosten die Stundenverrechnungssätze. Daher setze das Handwerk alles daran, diese Kosten zu senken, so Kentzler.
Wichtig seien gleichermaßen Strukturreformen bei den Sozialversicherungen zur Entlastung der Kosten auf Arbeit, denn ohne Kostensenkungen verliere das Handwerk noch mehr Jobs.
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