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Unverpacktes ausgenommen
Neuer Vorschlag zur Lebensmittelkennzeichnung
Brüssel (age). Die Europäische Kommission hat jetzt einen Vorschlag zur Kennzeichnung von Lebensmitteln vorgelegt. Danach sollen den Verbrauchern auf der Vorderseite des Etiketts von abgepackten Lebensmitteln umfangreiche Angaben zum Nährwert an die Hand gegeben werden.
Neben dem Energiegehalt soll die enthaltene Menge an Fett offen gelegt werden müssen, an gesättigten Fettsäuren, Kohlenhydraten, Zucker und Salz. Außerdem können die Lebensmittelhersteller auf freiwilliger Grundlage weitere Informationen zum Nährwert ihrer Produkte machen können. Unverpackte Nahrungsmittel sollen von dieser Verpflichtung ausgenommen werden können. Allergene Zutaten sollen jedoch stets angegeben werden müssen, und zwar auch in Kantinen und in Restaurants. Für die Darstellung von Nährwertangaben sollen die Mitgliedstaaten eigene, freiwillige Kennzeichnungsregeln erlassen können, sofern sie sich auf Verbraucherstudien stützen und sich mit der Industrie abstimmen. Die Hersteller von Nahrungsmitteln sollen grundsätzlich frei sein, die Herkunft ihrer Produkte auf dem Etikett anzugeben. Falls die wichtigsten Zutaten aus einem anderen Land stammen als das betreffende Lebensmittel, soll die Ursprungsangabe jedoch Pflicht sein. Wein, Bier und Spirituosen sollen von der Pflicht zur Nährwertangabe vorläufig ausgenommen werden.
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