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Unternehmensteuerreform gebilligt

Bundesrat gibt grünes Licht / Handwerk will Auswirkungen zeitnah überprüfen


Berlin (p). Die Unternehmensteuerreform hat die letzte parlamentarische Hürde genommen: Der Bundesrat billigte die vom Bundestag bereits Ende Mai beschlossene Reform der Großen Koalition. Zuvor war diese der Wirtschaft entgegengekommen und hatte damit auf die von der Länderkammer vorgebrachten Änderungsempfehlungen und Prüfbitten in Einzelfragen reagiert.

Bundesfinanzminister Peer Steinbrück betonte vor der Länderkammer, zentrales Ziel der Reform sei es, heimische Unternehmen mit niedrigeren nominalen Steuersätzen im internationalen Steuerwettbewerb zu entlasten. Gewinne sollen wieder stärker in Deutschland versteuert werden und nicht im Ausland. Dazu soll ab 2008 die Steuerlast für Kapitalgesellschaften von aktuell 38,6 Prozent auf knapp unter 30 Prozent sinken. Personengesellschaften sollen in den Genuss einer Thesaurierungsbegünstigung kommen: Gewinne, die wieder in das Unternehmen investiert werden, sollen künftig nur noch mit gut 28 Prozent versteuert werden. Ansonsten gilt weiter die Einkommensteuer von maximal 45 Prozent. Ändern soll sich zudem die Besteuerung privater Kapitalerträge. Zinsen, Dividenden und private Veräußerungsgewinne aus Wertpapiergeschäften sollen künftig generell, allerdings erst ab Anfang 2009, mit einer einheitlichen Abgeltungsteuer von 25 Prozent belegt werden.

Der Generalsekretär des Zentralverbandes des Deutschen Handwerks (ZDH), Hanns-Eberhard Schleyer, begrüßte den Entschließungsantrag des Bundesrates, die Wirkung der Unternehmensteuerreform 2008 zur Entlastung des Mittelstandes zeitnah zu überprüfen. „Dies gilt besonders für die Thesaurierungsrücklage, mit der die einbehaltenen Gewinne von Personenunternehmen steuerlich begünstigt werden sollen. Das Handwerk werde darauf achten, ob diese Maßnahmen tatsächlich zur Stärkung der Eigenkapitaldecke der mittelständischen Personenunternehmen führen.“


Artikel vom 12.07.2007
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