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Unternehmenssteuerreform

„Die Betriebe brauchen ein echtes Wahlrecht“


Berlin (p). Zum jetzt vorgelegten Referentenentwurf für eine Unternehmenssteuerreform erklärt Otto Kentzler, Präsident des Zentralverbandes des Deutschen Handwerks (ZDH):

„Ziele und zentrale Eckwerte der Unternehmenssteuerreform sind für unsere Betriebe ein gutes Signal. Im Detail sind jedoch Nachbesserungen nötig, damit gerade mittelständische Personenunternehmen bessere Rahmenbedingungen zur Bildung von Eigenkapital bekommen.“

Positiv sei die Senkung der Steuerbelastung für Kapitalgesellschaften auf unter 30 Prozent. Davon profitieren auch rund 200.000 Handwerksbetriebe, die als GmbH firmieren. Auch die Neujustierung der Gewerbesteuer mit verbessertem Anrechnungsfaktor, verminderter Gewerbesteuermesszahl und neuem Hinzurechnungsfreibetrag für Fremdfinanzierungsaufwand, bedeute per Saldo eine Verbesserung gegenüber dem derzeit gültigen Recht.

Kentzler begrüße das Ziel, mit den Instrumenten der Thesaurierungs- und der Ansparrücklage die Bildung von Eigenkapital bei Personenunternehmen steuerlich zu begünstigen. Jedoch bedeute der Zwang, Entnahmen zunächst aus der Thesaurierungsrücklage tätigen zu müssen, dass Betriebe in wirtschaftlich mageren Jahren darauf zusätzlich zur bereits gezahlten Einkommensteuer eine 25-prozentige Abgeltungssteuer zahlen müssen. Sie würden daher von der Thesaurierungsrücklage kaum Gebrauch machen. Hier müsse der Entwurf nachgebessert werden. „Die Betriebe brauchen ein echtes Wahlrecht zwischen zwei wirksamen Instrumenten, der Thesaurierungs- und der Ansparrücklage. Nur so kann die Unternehmenssteuerreform die Rahmenbedingungen zur Bildung von Eigenkapital für alle Betriebe nachhaltig verbessern.“


Artikel vom 16.02.2007
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